Amt Bornhöved
 

Auszug - Beratung und Beschlussfassung zu Sanierungsmaßnahmen des Regenwassernetzes  

8. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Stocksee
TOP: Ö 9
Gremium: Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Stocksee Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 29.01.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:05 Anlass: Sitzung
Raum: Alte Schule Stocksee, Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Ort: Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende berichtet, dass die GV bereits am 16.01.2013 einen ersten Beschluss bezogen auf 11 im Rohrleitungsnetz festgestellte Schäden gefasst hat. Die Sanierung der Schäden ist nach einer ersten Kostenschätzung mit 51.000,00 Euro veranschlagt. Von der Verwaltung werden zudem weitere Rohrnetzverfilmungen dringend angeraten. Herr Bünn verteilt hierzu eine Aufstellung über die festgestellten Schäden sowie Lagepläne, in denen die festgestellten Schadensorte markiert wurden, an die Ausschussmitglieder.

 

Aufgrund des gefassten Beschusses am 16.01.2013 sei der Bürgermeister bereits dazu bevollmächtigt worden, nach Kennzeichnung der Örtlichkeiten, eine Schadensbeseitigung in Auftrag zu geben. Es sei daher nicht erforderlich, eine geplante Informationsveranstaltung des mit der Kanalverfilmung beauftragten Ingenieurbüros über erforderliche Sanierungsmaßnahmen abzuwarten.

 

Herr Kohlmorgen äußert, dass seiner Ansicht nach der von der GV gefasste Beschluss den Bürgermeister nicht dazu berechtige, schon jetzt Reparaturaufträge zu vergeben. Vielmehr bedarf es hierfür eines weiteren Beschlusses.

 

Herr Kohlmorgen äußert ferner, dass er keinen Eilbedarf sehe, da Hohlräume nicht festgestellt worden seien. Ausschussmitglied Kohlmorgen möchte deshalb zunächst die Informationsveranstaltung abwarten. Auch seien nach seiner Auffassung die Landesbehörden nach der SÜVO für die L 68 zuständig.

 

Hierzu äußert Herr Bünn, dass nach dem Straßen- und Wegegesetz die Oberflächenentwässerung gesetzliche Aufgabe der Gemeinde ist.

 

Herr Meyer weist darauf hin, dass der Beschlussvorlage von Herrn Bickel zu entnehmen sei, dass bereits die Standsicherheit der Straße an einigen Stellen gefährdet sei.

 

Herr Bünn erläutert, dass bereits eine graduelle Abstufung nach den Schadensbildern vorgenommen wurde. Die aufgelisteten Schadensstellen seien die mit der größten Dringlichkeit.

 

Herr Jansen schlägt vor, noch einmal Rücksprache mit dem Ingenieurbüro in Bezug auf die Relevanz der festgestellten Schäden zu halten, um danach eine Differenzierung in Bezug auf die Dringlichkeit vornehmen zu können. Auch Herr Jansen sieht keinen sofortigen Handlungsbedarf.

 

Der Ausschussvorsitzende regt an, dem Vorschlag des Bürgermeisters zu folgen. Herr Hagemann spricht sich dafür aus, dass der Bürgermeister nach Rücksprache mit dem Ingenieurbüro  die  Dringlichkeit ermittelt und nach dem jeweiligen Schadensbild die notwendigen Reparaturen sofort beauftragen kann.

 

Herr Kohlmorgen meldet Bedenken an, da evtl. auch noch Genehmigungen eingeholt werden müssten.

 

Herr Bünn stellt hierzu fest, dass lediglich eine Bauanzeige beim Landesamt erforderlich sei.

 

Herr Jansen meint, dass aus Gründen der Gefahrenabwehr ein bloßes Abwarten nicht möglich sei und erhält hierfür Zustimmung von Herrn Meyer.

 

Sodann wird folgender Beschluss gefasst:


Nach Abklärung der Gefahrenpunkte in Bezug auf die von der Verwaltung vorgelegte Auflistung durch Rücksprache mit dem mit der Kanalverfilmung beauftragen Ingenieurbüro soll der Bürgermeister über eine sofortige Auftragsvergabe nach Dringlichkeit entscheiden können.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis   dafür: 3   dagegen: 1   Stimmenthaltungen: 0