Amt Bornhöved
 

Auszug - Beratung zum Bauleitverfahren durch die Firma PROKOM  

8. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Stocksee
TOP: Ö 8
Gremium: Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Stocksee Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 29.01.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:05 Anlass: Sitzung
Raum: Alte Schule Stocksee, Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Ort: Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
 
Wortprotokoll

Herr Weidlich von der Firma PROKOM erläutert die Grundlagen der Bauleitplanung und die Verfahrensabläufe des Bauleitplanverfahren. Sodann stellt Herr Weidlich die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung dar.

 

Parallel zur Bauleitplanung laufe das Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Lübeck würde zunächst darüber entscheiden, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Ab 20 Windkraftanlagen sei dies zwingend vorgeschrieben, bei einer Anlagenanzahl zwischen 3 – 19 WKA erfolge eine Vorprüfung im Hinblick auf das Erfordernis einer UVP. Eine Genehmigung im vereinfachten Verfahren würde nach drei Monaten, eine Genehmigung im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG nach sieben Monaten erfolgen. Sämtliche Unterlagen im Genehmigungsverfahren nach BImSchG fließen auch ins Bauleitverfahren ein.

 

Herr Weidlich berichtet sodann über mögliche Auswirkungen auf die Tierwelt. Mittlerweile seien viele Daten bei den Naturschutzbehörden gesammelt worden, u.a. auch für das Eignungsgebiet 306, weshalb eine nähere Untersuchung des Artenbestandes erforderlich ist. In diesem Zusammenhang werde das Kieler Büro Greuner-Pönicke mit der Untersuchung beauftragt werden.

 

Je nach Vogelart seien zwei Untersuchungsräume zu unterscheiden. Aus der Broschüre zur Windkraft vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) ist zu entnehmen, welche Mindestabstände für die verschiedenen Vogelarten gelten. Für den Rotmilan und den Uhu gelte ein Mindestabstand von 1 km zum Horst, für den Seeadler ein Mindestabstand von 3 km. Ja nach Untersuchungsergebnis könne es zu einer Verkleinerung oder auch zu einem gänzlichen Ausschluss von Gebieten kommen.

 

Frage:

Sind ornithologische Feldstudien geplant?

Antwort.

Ja, mehrtägig mit mehreren Personen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Broziat, was im städtebaulichen Vertrag geregelt werden könne, was nicht im B-Plan gemacht werden kann, antwortet Herr Weidlich:

Z.B. die Festlegung der Wegeführung, der Anlagenanzahl und der Bürgerbeteiligung.

 

Ein Gast äußert sich dahingehend, dass im Regionalplan eine fälschliche Abgrenzung in Bezug auf eine besondere Waldfläche vorgenommen worden sei.

 

Herr Jansen verweist in diesem Zusammenhang auf den Winderlass des Innenministeriums vom 22.03.2011, in dem die Abstände normiert sind.

 

Herr Weidlich äußert seine Bedenken, dass diese Abstände für besonders wertvolle Waldgebiete maßgebend sind.

 

Frage:

Welche Konsequenzen hat es, wenn Vögel durch die Anlagen verletzt oder getötet werden?

Antwort:

Dies habe keine Auswirkungen auf eine genehmigte Anlage.
Die Genehmigung kann allerdings mit der Auflage verbunden werden, dass turnusgemäße Nachuntersuchungen in Bezug auf die Flugbewegungen durchzuführen sind.

 

In diesem Zusammenhang äußert ein Bürger seine Beobachtungen, dass nämlich in größeren Frostphasen sich verschiedenste Vogelarten an den Seen ansammeln würden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Meyer äußert Herr Bünn, dass eine fachanwaltliche Beratung zur Überprüfung des Städtebaulichen Vertrages nicht geplant ist.