Amt Bornhöved
 

Auszug - Einwohnerfragezeit zu TOP 5  

8. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Stocksee
TOP: Ö 6
Gremium: Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Stocksee Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 29.01.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:05 Anlass: Sitzung
Raum: Alte Schule Stocksee, Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Ort: Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
 
Wortprotokoll

 

Frage:

 

Wie schätzt die Denker & Wulf AG die artenschutzrechtlichen Bedenken ein?

 

Antwort Frau Micheel:

 

Tatsächlich bestehen in dieser Hinsicht Bedenken gegen das Vorhaben. Eine etwa einjährige Untersuchung der Tierbestände und Bewegungen wird hier zu näheren Erkenntnissen führen.

 

 

Auf Nachfrage von Herr Broziat in Bezug auf den nächtlichen Grenzwert von 45 db(A) erläutert Herr Grüneklee, dass in Bezug auf den Ortskern ein Mindestabstand von 200 m einzuhalten ist, wobei sich mehrere Anlagen hinsichtlich der Schallimmissionen summieren.

 

Es werde auch die Höhenlage innerhalb eines Ortes hinsichtlich der Schallimmissionen berücksichtigt.

 

Nach vergleichbaren Werten befragt, erklärt Herr Grüneklee, dass Straßenlärm deutlich lauter ist, ein PKW verursache beispielsweise 68 dB(A).

 

Frage:

Wer überprüft die Einhaltung der Werte?

 

Antwort:

Die Werte müssen von der Betreiberfirma nachgewiesen werden

 

Frage:

Ist vor Ort eine verantwortliche Person erreichbar?

 

Antwort:

Der Beschwerdeweg führe über die örtlichen Behörden. Etwa halbjährlich würde ein Serviceteam vor Ort sein, ferner habe die Denker & Wulf AG eine Hotline eingerichtet, die 24 Stunden erreichbar sei.

 

Frage:

Ist die Installation eines sog. Dauermonitorings möglich und beabsichtigt?

 

Antwort:

Nein, wegen Überlagerungsgeräuschen sei eine derartige Installation schwierig.

 

Frage:

Welche Maßnahmen sind gegen Verschleißerscheinungen beabsichtigt?

 

Antwort:

Alle Hersteller bieten mittlerweile Vollwartungsverträge an, so auch die Denker & Wulf AG, um die Anlagen in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.

 

Frage:

Wer prüft die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Vorschriften?

 

Antwort:

Hier ist ein unabhängiger Sachverständiger zu beauftragen.

 

Frage:

Wie ist die weitere Höhenentwicklung der Anlagen geplant, da diese mit 150 m schon jetzt nicht mehr dem modernsten Standard entsprächen?

 

Antwort:

Aufgrund der gemeindlichen Planungshoheit sei die Gesamthöhe der Anlagen auf 150 m begrenzt.

 

Frage:

Könne sich die Denker & Wulf AG hierüber nicht hinwegsetzen?

 

 

Hierzu erläutert Herr Weidlich von der Firma PROKOM, dass es sich zwar um ein privilegiertes Vorhaben handele, für das Eignungsgebiet 306 sei jedoch eine Einigung auf 150 m zwischen den künftigen Vertragspartnern erfolgt. Die Begrenzung müsse im städtebaulichen Vertrag niedergelegt werden, die Beschränkung würde aber von der Denker & Wulf AG akzeptiert. Lediglich durch eine Veränderung der planungsrechtlichen Vorgaben könne hier eine Abänderung erreicht werden.

 

Frage von Herrn Broziat:

Welche finanziellen Vorteile ergeben sich für die Gemeinde?

 

Antwort:

Grundsätzlich sei eine Aufteilung der Gewerbesteuer im Verhältnis 70 %= Anteil Standortgemeinde, 30 %= Anteil Firmensitzgemeinde vorgesehen. Es ist aber beabsichtigt, eine vertragliche Regelung zu schaffen mit der Aufteilung 90 % für die Standortgemeinde und 10 % für die Firmensitzgemeinde vereinbart wird..

 

Frage von Herr Bünn:

Ab wann ist mit Gewerbesteuereinnahmen zu rechnen?

 

Antwort:

Ab dem 2.-3. Betriebsjahr ist mit Gewerbesteuereinnahmen zu rechnen. Es sei ein durchgehender Betrieb durch die Denker & Wulf AG geplant. Eine Errichtung der Anlagen zur Veräußerung sei nicht erste Priorität.

 

Frage von Herrn Broziat:

Welche Möglichkeiten gibt es für den Bürger hinsichtlich einer Beteiligung an den Anlagen?

 

Antwort:

Mit dem Abschluss separater Nutzungsverträge soll für die Grundeigentümer die Möglichkeit geschaffen werden, sich im Umfang von 10 % an den Windkraftanlagen zu beteiligen. In den Nutzungsverträgen wird auch die rechtliche Stellung der Privatpersonen geregelt.

 

Frage:

Wo wird das Umspannwerk errichtet werden?

 

Antwort:

Zwischen Tarbek und Damsdorf, in der Nähe der Hochspannungsleitung, ist eine unterirdische Verlegung der Leitungen beabsichtigt.

 

Frage:

Welche Firma wird die Leitungen verlegen?

 

Antwort:

Eine Entscheidung hierüber ist noch nicht gefallen.