Auszug - Erlass der Haushaltssatzung 2013
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Herr Jürgens trägt auszugsweise den Inhalt der verteilten Beschlussvorlage vor. Wie bereits unter TOP 9 mitgeteilt wurde, beträgt der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt 6.100 EUR. Nach einer kurzen Aussprache wird über nachstehenden Antrag abgestimmt:
Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass der beigefügten Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit den vorgeschriebenen Bestandteilen und Anlagen für das Jahr 2013.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird
1. | im Ergebnisplan mit | EUR |
| einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 241.300 |
| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 247.400 |
| einem Jahresüberschuss von | 0 |
| einem Jahresfehlbetrag von | 6.100 |
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2. | im Finanzplan mit |
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| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen |
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| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen |
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| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen |
10.200 |
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen |
15.200 |
festgesetzt.
Es werden festgesetzt:
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen | EUR |
| und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 10.200 EUR |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 7.500 EUR |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 0 EUR |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 0 Stellen |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer |
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| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) | 310 % |
| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 310 % |
2. | Gewerbesteuer | 350 % |
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Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.500 EUR.
Für den Produktbereich 61 mit den Teilplänen 611000 und 612000 gelten folgende Regelungen:
a) Mehrerträge/Mehreinzahlungen bei Steuern und allgemeinen Zuweisungen können für Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im selben Jahr bei Umlagen verwendet werden.
b) Die Zinsaufwendungen/Zinsauszahlungen sind gegenseitig deckungsfähig.
c) Die Tilgungsauszahlungen sind gegenseitig deckungsfähig.
Im Übrigen gelten die von der Gemeindevertretung aufgestellten Budget- und Deckungsgrundsätze.
Abstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenthaltungen: 0