Amt Bornhöved
 

Auszug - Erlass der Haushaltssatzung 2013  

28. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.01.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:29 Anlass: Sitzung
Raum: Dörphus Damsdorf
Ort: 23824 Damsdorf
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Herr Jürgens trägt auszugsweise den Inhalt der verteilten Beschlussvorlage vor. Wie bereits unter TOP 9 mitgeteilt wurde, beträgt der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt 6.100 EUR. Nach einer kurzen Aussprache wird über nachstehenden Antrag abgestimmt:

 

Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass der beigefügten Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit den vorgeschriebenen Bestandteilen und Anlagen für das Jahr 2013.

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

 

1.

im Ergebnisplan mit

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

241.300

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

247.400

 

einem Jahresüberschuss von

0

 

einem Jahresfehlbetrag von

6.100

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf


240.800

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf


236.000

 

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

10.200

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

15.200

festgesetzt.

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

 EUR

 

und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

10.200 EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

7.500 EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0 EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

0 Stellen

 

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

310 %

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

310 %

2.

Gewerbesteuer

350 %

 

 

 

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.500 EUR.

 

Für den Produktbereich 61 mit den Teilplänen 611000 und 612000 gelten folgende Regelungen:

 

a)      Mehrerträge/Mehreinzahlungen bei Steuern und allgemeinen Zuweisungen können für Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im selben Jahr bei Umlagen verwendet werden.

b)      Die Zinsaufwendungen/Zinsauszahlungen sind gegenseitig deckungsfähig.

c)       Die Tilgungsauszahlungen sind gegenseitig deckungsfähig.

Im Übrigen gelten die von der Gemeindevertretung aufgestellten Budget- und Deckungsgrundsätze.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis   dafür:  8  dagegen: 0   Stimmenthaltungen:  0