Auszug - Beratung und ggf. Beschlussfassung zur Errichtung eines Accesspoints für W-Lan in der Gemeinde
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Wortprotokoll |
Der Ausschussvorsitzende übergibt das Wort an den Bürgermeister. Dieser erläutert, dass die Gemeinden sich bei einer landesweiten Aktion: unentgeltliches W-Lan für die Bürger in den Gemeinden registriert hat. Die Hardware für den W-Lan Accesspoint hat der Bürgermeister bereits erhalten. Die Reichweite beträgt max. 200 m. Ein Glasfaser-Anschluss ist für die Aufstellung erforderlich, weshalb das Sportlerheim aktuell für die Aufstellung noch nicht in Frage kommt. Der Glasfaseranschluss ist bei der SWN beantragt und wird zeitnah eingerichtet.
Nach ausführlicher Beratung wird es als sinnvoll erachtet, den Accesspoint an der Feuerwehr, ggf. am Fahnenmast, zu installieren. Hierdurch könnte der Gemeindesaal und auch die Badestelle mit W-Lan abgedeckt werden.
Es kommt die Frage auf, ob die Gemeinde rechtlich dafür verantwortlich gemacht werden kann, wenn die Nutzer des W-Lan für illegale Zwecke nutzen. Diese gemeindliche Haftung ist ausgeschlossen.
Es erfolgt kein Beschluss zu diesem Punkt.