Auszug - Beauftragung eines Planungsbüros für die Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6 für das im Regionalplanfür den Planungsraum I ausgewiesene Eignungsgebiet für Windenergieanlagen
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Hierzu führt Herr Frank aus, dass es sich von der Sache gleichermaßen verhält wie bei den vorstehend aufgeführten Beratungen zur Änderung des Flächennutzungsplanes. Er verliest auch hier den Beschlussvorschlag.
Alsdann beschließt der Ausschuss nachstehende Empfehlung an die Gemeindevertretung:
Beschluss:
1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, soll die PROKOM GmbH in Lübeck beauftragt werden.
Die Beauftragung der Planung an die PROKOM GmbH wird davon abhängig gemacht, dass die Firma Denker & Wulf AG sich in einem städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Kosten verpflichtet und eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen Planungskosten erbringt.
2. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Einwohnerversammlung an einem bestimmten Tag durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltungen: 0