Amt Bornhöved
 

Auszug - Beauftragung eines Planungsbüros für die Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zusammenhang mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ausweisung einesim Regionalplan für den Planungsraum I ausgewiesenen Eignungsgebietes für die Windkraft  

10. Sitzung des Ausschusses für Planung und Umwelt, Bau- u. Wegeangelegenheiten der Gemeinde Schmalensee
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Planung und Umwelt, Bau- u. Wegeangelegenheiten der Gemeinde Schmalensee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 15.01.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindesaal Schmalensee
Ort: Dorfstr. 13, 24638 Schmalensee
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Frank führt aus, dass durch den in Kraft gesetzten Regionalplan auch im Bereich der Gemeinden Schmalensee, Damsdorf und Stocksee ein gemeinsames Windeignungsgebiet ausgewiesen wurde. Damit sind Windenergieanlagen in diesem Bereich als privilegiert anzusehen. Die Gemeindevertretung hat beschlossen, zur Feinsteuerung eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes vorzunehmen.

 

Nunmehr steht die Entscheidung darüber an, wann und wem der Auftrag für die Planungsarbeiten erteilt werden soll. Die Gemeinde erwartet, dass die Kosten durch die Investorengruppe Denker und Wulf übernommen werden. In den vorbereitenden Gesprächen hat es anfangs unterschiedliche Meinungen darüber gegeben, welcher Vertrag mit welchem Inhalt zu welchem Zeitpunkt abgeschlossen werden soll.

 

Er trägt die Verwaltungsempfehlung vor, die Erteilung des Planungsauftrages durch die schriftliche Kostenübernahme und Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Daran anschließen wird sich dann ein weiterer städtebaulicher Vertrag, in dem konkrete Punkte wie die Beschreibung des Vorhabens, die Inhalte der Bauleitplanung, die Frage der Erschließung, der Vornahme von Ausgleichsmaßnahmen, der Nutzung des öffentlichen Wegerechtes u. ä. zu regeln sein werden.

 

Zur Frage von Herrn Stahl was geschehen würde, wenn Denker und Wulf den ersten Vertrag nicht abschließen sondern auf ein BImSch-Verfahren spekulieren würden, wird vom Vorsitzenden und Herrn Bünn dahingehend beantwortet, dass die Gemeinde dann die Möglichkeit hätte durch den Erlass einer Satzung über eine Veränderungssperre das Verfahren zu blockieren. Ein derartiges Verhalten der Investorengruppe wird aber nicht erwartet.

 

Nach Beantwortung verschiedener Anfragen verliest Herr Frank den Mitgliedern vorliegenden Beschlussvorschlag.

 

Es wird alsdann wie folgt beschlossen:


Beschluss:

 

1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, soll die PROKOM GmbH in Lübeck beauftragt werden.

 

Die Beauftragung der Planung an die PROKOM GmbH wird davon abhängig gemacht, dass die Firma Denker & Wulf AG sich in einem städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Kosten verpflichtet und eine Sicherheitsleistung in Höhe der voraussichtlichen Planungskosten erbringt.

 

2. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Einwohnerversammlung an einem bestimmten Tag durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis   dafür: 7  dagegen: 0  Stimmenthaltungen: 0