Auszug - Erlass der Haushaltssatzung 2013
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Herr Mengeling, berichtet zum vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Tensfeld für das Haushaltsjahr 2013.
In diesem Zusammenhang wird berichtet, dass aufgrund von Veränderungen im Kindergarten der Stellenplan anzupassen ist. Bei der Stelle mit der laufenden Nr. 5 muss es heißen: Stundenzahl 25,00 pro Woche (statt 21,00 pro Woche).
Des Weiteren ist auf Seite 1 der Haushaltssatzung der Gemeinde Tensfeld für das Haushaltsjahr 2013 unter § 2 Ziffer 2 (der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf) der Betrag 13.000,00 EUR (statt 0,00 EUR) einzusetzen.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen wird – entsprechend der Empfehlung aus dem Finanzausschuss - von Frau Dr. Klüver der Antrag gestellt, die Hebesätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer von jeweils 330 % auf 345 % in 2013 anzuheben.
Abstimmungsergebnis dafür: 3 dagegen: 5 Stimmenthaltungen: 0
Damit ist der Antrag auf Erhöhung der Hebesätze abgelehnt.
Es wird beantragt, die Hebesätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer auf jeweils 330 % zu belassen.
Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 3 Stimmenthaltungen: 0
Es wird beantragt, die im Stellenplan unter laufender Nr. 5 geführte Stelle von 21,00 auf 25,00 Stunden pro Woche zu erhöhen.
Abstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt wird an dieser Stelle unterbrochen. Es folgt die Beratung und Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 10.
Nachdem der Tagesordnungspunkt 10 beraten und beschlossen wurde, ergeht zum Tagesordnungspunkt 9 folgende Beschlussfassung:
Beschluss:
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
vom 11.12.2012 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird
1. | im Ergebnisplan mit | EUR |
| einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 804.600 |
| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.037.100 |
| einem Jahresüberschuss von |
|
| einem Jahresfehlbetrag von | 232.500 |
|
|
|
2. | im Finanzplan mit |
|
| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen | 796.100 |
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen | * 946.400 |
|
|
|
| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen | 25.800 |
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen | 51.000 |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen |
|
| und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 21.400 EUR |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 13.000 EUR |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 0 EUR |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3,58 Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer |
|
| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) | 330 % |
| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 330 % |
2. | Gewerbesteuer | 330 % |
|
|
|
§ 4
Für den Produktbereich 61 mit den Teilplänen 611000 und 612000 gelten folgende Regelungen:
a) Mehrerträge/Mehreinzahlungen bei Steuern und allgemeinen Zuweisungen können für Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im selben Jahr bei Umlagen verwendet werden.
b) Die Zinsaufwendungen/Zinsauszahlungen sind gegenseitig deckungsfähig.
c) Die Tilgungsauszahlungen sind gegenseitig deckungsfähig.
Im Übrigen gelten die von der Gemeindevertretung aufgestellten Budget- und Deckungsgrundsätze.
§ 5
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 95 d der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltungen: 1
*geändert lt. Beschluss in der Sitzung vom 10.04.2013