Amt Bornhöved
 

Auszug - Erlass der Haushaltssatzung 2013  

16. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld
TOP: Ö 9
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tensfeld Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 11.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:03 - 22:05 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Huus, Tensfeld
Ort: Am hohen Stein, 23824 Tensfeld
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Herr Mengeling, berichtet zum vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Tensfeld für das Haushaltsjahr 2013.

 

In diesem Zusammenhang wird berichtet, dass aufgrund von Veränderungen im Kindergarten der Stellenplan anzupassen ist. Bei der Stelle mit der laufenden Nr. 5 muss es heißen: Stundenzahl 25,00 pro Woche (statt 21,00 pro Woche).

 

Des Weiteren ist auf Seite 1 der Haushaltssatzung der Gemeinde Tensfeld für das Haushaltsjahr 2013 unter § 2 Ziffer 2 (der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf) der Betrag 13.000,00 EUR (statt 0,00 EUR) einzusetzen.

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen wird – entsprechend der Empfehlung aus dem Finanzausschuss - von Frau Dr. Klüver der Antrag gestellt, die Hebesätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer von jeweils 330 % auf 345 % in 2013 anzuheben.

 

Abstimmungsergebnis   dafür: 3    dagegen: 5    Stimmenthaltungen: 0 

 

 

Damit ist der Antrag auf Erhöhung der Hebesätze abgelehnt.

 

 

Es wird beantragt, die Hebesätze für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer auf jeweils 330 % zu belassen.

 

Abstimmungsergebnis   dafür: 5    dagegen: 3    Stimmenthaltungen: 0 

 

Es wird beantragt, die im Stellenplan unter laufender Nr. 5 geführte Stelle von 21,00 auf 25,00 Stunden pro Woche zu erhöhen.

 

Abstimmungsergebnis   dafür: 8    dagegen: 0    Stimmenthaltungen: 0 

 

 

Die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt wird an dieser Stelle unterbrochen. Es folgt die Beratung und Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 10.

 

Nachdem der Tagesordnungspunkt 10 beraten und beschlossen wurde, ergeht zum Tagesordnungspunkt 9 folgende Beschlussfassung:


Beschluss:

 

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
vom 11.12.2012 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

 

1.

im Ergebnisplan mit

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

804.600

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.037.100

 

einem Jahresüberschuss von

 

 

einem Jahresfehlbetrag von

232.500

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

796.100

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

* 946.400

 

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

25.800

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

51.000

festgesetzt.

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

 

 

und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

21.400 EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

13.000 EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0 EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

3,58 Stellen

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

330 %

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

330 %

2.

Gewerbesteuer

330 %

 

 

 

 

 

§ 4

 

Für den Produktbereich 61 mit den Teilplänen 611000 und 612000 gelten folgende Regelungen:

 

a)      Mehrerträge/Mehreinzahlungen bei Steuern und allgemeinen Zuweisungen können für Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im selben Jahr bei Umlagen verwendet werden.

b)      Die Zinsaufwendungen/Zinsauszahlungen sind gegenseitig deckungsfähig.

c)       Die Tilgungsauszahlungen sind gegenseitig deckungsfähig.

Im Übrigen gelten die von der Gemeindevertretung aufgestellten Budget- und Deckungsgrundsätze.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung nach § 95 d der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis   dafür: 7    dagegen: 0    Stimmenthaltungen: 1 

 

*geändert lt. Beschluss in der Sitzung vom 10.04.2013