Auszug - Modus für die Aufteilung der zentralörtlichen Mittel im gemeinsamen Unterzentrum Bornhöved/Trappenkamp
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende erläutert eingehend die Beschlussvorlage und stellt die verschiedenen, vorgeschlagenen Varianten zur Diskussion. Es soll ein Meinungsbild des Finanzausschusses gefasst werden welches, von den Vertretern der Gemeinde Trappenkamp, in der nächsten Sitzung des Unterzentrumsausschusses vertreten werden soll.
Nach ausführlicher Diskussion über das bisherige Aufteilungsverfahren, die Beweggründe der Gemeinde Bornhöved ein neues Aufteilungsverfahren anzustreben und die möglichen Konsequenzen möglicher Änderungen für den Haushalt der Gemeinde Trappenkamp wird über die Variante 3 (Abgeänderte Version der Variante 2) abgestimmt.
Beschlussvorschlag:
Variante 3
Die Gemeindevertretung beschließt, die Aufteilung der zentralörtlichen Mittel für das gemeinsame Unterzentrum Bornhöved/Trappenkamp ab 2019 wie folgt zu verändern, wenn die Gemeinde Bornhöved dem ebenfalls zustimmt (ohne Zustimmung der Gemeinde Bornhöved wird der bisherige Aufteilungsmodus nicht verändert):
Die Aufteilung erfolgt zur Hälfte nach der Einwohnerzahl des Nahbereichs des Unterzentrums gemäß der Anlage zu § 7 der Verordnung zum Zentralörtlichen System, wobei die Gemeinden des Nahbereichs den Unterzentrumsgemeinden nachfolgend zugeordnet werden:
Unterzentrumsgemeinde | zugeordnete Nahbereichsgemeinde |
Bornhöved | Bornhöved, Damsdorf, Schmalensee, Stocksee, Tarbek, Tensfeld zu 50% |
Trappenkamp | Daldorf, Gönnebek, Rickling, Tensfeld zu 50%, Trappenkamp |
Bei der Aufteilung ist die Einwohnerzahl zum 31.03. des jeweiligen Vorjahres zu berücksichtigen.
Die Aufteilung der anderen Hälfte soll weiterhin unter der Berücksichtigung der Ausgaben für das Unterzentrum/Überörtliche Aufgaben stattfinden. Die Kosten für Kindergärten könnten hierzu ggf. ausgenommen werden.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0