Amt Bornhöved
 

Auszug - I. Nachtragssatzung der Friedhofsgebührensatzung  

26. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 13.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Barkow führt in den Sachverhalt ein. Demnach wird gegenwärtig für eine Erdbestattung, die außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten stattfindet, aufgrund der Friedhofsgebührensatzung je angefangene Stunde eine Gebühr von 250,00 Euro verlangt. Diese Gebühr scheint unangemessen hoch und liegt weit über den tatsächlich für die Gemeinde entstehenden Mehrkosten. Aus diesem Grunde hat der Finanzausschuss empfohlen, Nr. 3.4 der Anlage zur Gebührensatzung zu ändern. Für die Beisetzung außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten sollen künftig Gebühren nach tatsächlichen Mehrkosten erhoben werden.

 

Herr Gollnick äußert rechtliche Bedenken gegen die vorliegende Satzungsänderung, denn es sei aus ihr nicht zu erkennen, welche Mehrkosten denn nun tatsächlich abgerechnet werden sollen.  Wie andere Rechtsnormen auch, muss die Satzung inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Diesen Anforderungen genügt der Satzungsentwurf nicht. Herr Gollnick empfiehlt eine pauschalierende Regelung, die sich an den tatsächlichen, noch von der Amtsverwaltung zu ermittelnden Kosten, orientiert. Dies hätte den Vorteil, dass alle Gebührenpflichtigen die gleiche Gebühr für diese Leistung zahlen müssten. Desweiteren spricht Herr Gollnick sich auch gegen eine Rückwirkung der Satzung aus. Der Entwurf enthält insbesondere keine Regelung,  wie offene bzw. bereits abgeschlossene Verfahren zu berücksichtigen sind. Herr Gollnick schlägt daher vor, aus Gründen der Rechtssicherheit den Beschluss über eine Satzungsänderung bis zu einer verwaltungsseitigen Klärung zurückzustellen.

 

Seitens der SPD-Fraktion wird erklärt, dass diese an einer Satzungsänderung, wie sie sich aus dem der Beratung zugrundeliegenden Entwurf ergibt, festhalten will.

 

Sodann wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt:


 

Die Gemeindevertretung beschließt die I. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung der Gemeinde Trappenkamp für den Waldfriedhof Trappenkamp.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis   dafür: 10   dagegen: 5   Stimmenthaltungen: 1 

 

Die von der Gemeindevertretung beschlossene I. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung der Gemeinde Trappenkamp für den Waldfriedhof Trappenkamp ist dieser Niederschrift als Anlage I beigefügt.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur NS TOP 6 (209 KB)