Amt Bornhöved
 

Auszug - Erlass der Haushaltssatzung 2013  

16. Sitzung Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 11.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Tarbek
Ort: Dörpplatz 1a, 24619 Tarbek
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
vom 11.12.2012 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

 

1.

im Ergebnisplan mit

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

176.200

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

178.800

 

einem Jahresüberschuss von

0

 

einem Jahresfehlbetrag von

2.600

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

177.000
 

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf


171.300

 

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

0

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

3.100

festgesetzt.

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

 

 

und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

0 EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

4.500 EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0 EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

0 Stellen

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

290 %

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

290 %

2.

Gewerbesteuer

330 %

 

 

 

 

§ 4

 

  1. Für den Produktbereich 61 mit den Teilplänen 611000 und 612000 gilt folgende Regelung:
    Mehrerträge/Mehreinzahlungen bei Steuern und allgemeinen Zuweisungen können für Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im selben Jahr bei Umlagen verwendet werden.
  2. Im Übrigen gelten die von der Gemeindevertretung aufgestellten Budget- und Deckungsgrundsätze.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.

 

 

 

 

 

 

 

 

Tarbek,   L. S.      
          Bürgermeister

 

 

 

Die Haushaltssatzung wurde in der den Gemeindevertretern vorgelegten Form beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis   dafür:  6  dagegen:  0  Stimmenthaltungen:   0

 

Ergänzend zur Haushaltssatzung stellt Bürgermeister Saggau folgende Einsparmöglichkeiten zur Diskussion:

 

a) evtl. die Mülltonne am Feuerwehrgerätehaus abzumelden. Einvernehmlich entscheiden sich die Gemeindevertreter dagegen.

b) Inwieweit das Telefon im Feuerwehrgerätehaus nicht genutzt und eine Jahresersparnis bei Abmeldung von 200 EUR möglich wäre, hängt davon ab, ob es haftungsrechtlich erforderlich ist, eine Telefonleitung vorzuhalten.

Hier geht die Bitte an die Verwaltung, eine entsprechende Prüfung durchzuführen.

c) Einvernehmlich entscheiden sich die Gemeindevertreter dagegen, die Gebühren für die Volkshochschule abzusenken.