Auszug - Parkmöglichkeiten auf dem Marktplatz
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Wortprotokoll |
Frau Olef richtet an den Ausschuss die Bitte, den Marktplatz bei Veranstaltungen im Bürgerhaus zum Parken freizugeben. Der Bürgermeister informiert darüber, dass ein grundsätzliches Parkverbot gilt. Eine Ausnahme besteht nur zum Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen. Es ist nicht Wille der Gemeindevertretung, den Marktplatz zum Parken freizugeben. Die Gemeinde wird sich aber im Rahmen der „Städtebauförderung“ darum bemühen, zusätzlichen Parkraum im Ortszentrum zu schaffen.