Amt Bornhöved
 

Auszug - Beschluss zur Feststellung des Bauflächenpotenzials  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 12.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:34 - 23:18 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthof Voß, Dorfstr. 13, 24638 Schmalensee
Ort: Dorfstr. 13, 24638 Schmalensee
 
Wortprotokoll

Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt der Bürgermeister das Wort an Frau Jendrny von der Kreisplanung des Kreises Segeberg.

 

a) Bauflächenerfassung in der Gemeinde Schmalensee:

Zu diesem Teilbereich wurde im Vorwege durch den Protokollführer eine Tischvorlage verteilt. Frau Jendrny erläutert sodann die durchgeführte Bauflächenerfassung, die maßgeblichen rechtlichen Grundlagen sowie den Inhalt der Tischvorlage anschließend mittels einer Präsentation.

 

Frau Jendrny stellt hierbei insbesondere heraus, dass durch die gefertigte Kartierung zur Bauflächenerfassung noch keine Baurechte geschaffen werden würden, diese Stelle vielmehr nur eine lose Erfassung des Potenzials dar. Nach Erläuterung des Kartenmaterials und der Begründung erfolgt der weitere Fokus auf die nunmehr in der Überarbeitung befindliche Landesentwicklungsplanung. Hier könne für einen Zeitraum bis voraussichtlich 2030 mit einer neuen baulichen Reserve von nunmehr 25 statt bisher 14 Wohneinheiten gerechnet werden. Dies schaffe der Gemeinde einen guten Entwicklungsrahmen.

 

b) Entwicklungspotenzial in der Gemeinde Schmalensee:

Anhand des aktuell gültigen Flächennutzungsplans (folgend: F-Plan) sowie der bisher umgesetzten baulichen Entwicklung und der gültigen Bebauungspläne (folgend: B-Plan) wird der derzeitige gemeindliche Entwicklungsstand dargestellt. Anschließend erläutert Frau Jendrny anhand des F-Plans die aus Sicht der Kreisplanung gegebenen städtebaulichen Entwicklungsmöglichkeiten für künftige Baugebiete. Diese stünden jedoch im Konflikt mit der im F-Plan vorgesehenen Ortsumgehungstrasse, welche bislang nicht baulich realisiert wurde. Hier solle sich die Gemeinde möglichst entscheiden, ob diese Trasse weiterhin in der F-Planung vorgesehen werden soll.

 

Als notwendiges Verfahren sei im ersten Schritt eine Fortschreibung des F-Plans notwendig mit dem Ziel der Ausweisung neuer Wohnbauflächen bzw. der Erweiterung der wohnbaulichen Entwicklung. Anschließend könne die B-Plan-Aufstellung zur Schaffung konkreter Baurechte erfolgen.

 

Der Bürgermeister fragt an, ob auch eine Ausweisung von Gewerbeflächen möglich wäre, da aus der Bevölkerung entsprechende Fragen an ihn herangetragen worden seien. Er sehe ein entsprechendes Potenzial insbesondere im Bereich Sportplatz / Tarbeker Straße.

 

Hierzu entgegnet Frau Jendrny, dass die Ausweisung von Gewerbeflächen für den örtlichen Bedarf oder für die Neuansiedlung von regionalen Gewerbebetrieben möglich sei. Auch bei diesem Vorhaben gestalte sich der Verfahrensgang zunächst aus einer F-Plan-Änderung und anschließend aus einer B-Plan-Aufstellung für das entsprechende Gebiet.

 

An dieser Stelle weist Frau Jendrny auf die bei der zeitlichen Planung unbedingt zu beachtende Genehmigungspflicht einer F-Plan-Änderung durch das Innenministerium hin.

 

Eine weitere Frage erfolgt zur Ausweisungsmöglichkeit einer Bauleiterwohnung. Planerisch sei dies dann möglich, wenn der Betrieb die Wohnung erfordere und diese dem Gewerbebetrieb insgesamt funktional untergeordnet sei. Hier sei eine entsprechende Ausweisung bereits im B-Plan unbedingt zu empfehlen, da eine spätere Ausnahmegenehmigung aufgrund der bisherigen Rechtsprechung zu dieser Thematik voraussichtlich keine Aussicht auf Erfolg haben könne.

 

Die grundsätzliche Ansiedlung der Fläche im Bereich des Sportplatzes betrachte Frau Jendrny aus städtebaulicher Sicht als passend, da hier bereits durch den Sportplatz eine immissionsträchtige bauliche Anlage vorhanden sei und sich diese mit einem voraussichtlich ähnlich immissionsträchtigen Gewerbebetrieb somit gut ergänze.

 

Gemeindevertreter Jankowski stellt die Frage, ob die Möglichkeit bestünde, die B-Plan-Aufstellungen zur Kostenersparnis auch ohne eine vorherige F-Plan-Änderung durchführen zu können. Hierauf entgegnet Frau Jendrny, dass dies aufgrund des planungsrechtlichen Entwicklungsgebotes nicht möglich sei, da B-Pläne zwingend aus dem F-Plan heraus zu entwickeln seien.

 

Auf die Frage von Gemeindevertreter Holldorf, ob die komplette Fortschreibung des F-Plans notwendig sei oder dies auf Teilbereiche beschränkt werden könne, antwortet Frau Jendrny, dass die vollständige Fortschreibung aufgrund des sehr alten F-Plan-Standes sinnvoll wäre.

 

c) Planung B-Plan Nr. 5:

Im Zuge einer Aussprache zwischen Frau Jendrny und dem Gremium wird die Zulässigkeit bestimmter Nebenanlagen thematisiert. Anschließend erläutert Frau Jendrny den aktuellen Verfahrensstand der Planaufstellung: Die zweite Beteiligungsphase wurde durchgeführt und es erfolge nunmehr die Auswertung der Stellungnahmen und die Fertigung der zugehörigen Abwägungstabelle. Sodann könne auf dieser Basis in der nächsten Gemeindevertretersitzung die Abwägungsentscheidung und der Satzungsbeschluss gefasst werden.

 

Zur Kontrolle etwaiger planwidriger Vorhaben erklärt Frau Jendrny, dass nach Fertigstellung des B-Plans die Bauaufsicht des Kreises die Vorhaben erneut auf Zulässigkeit und Plankonformität prüfe und ggf. Anordnungen des Rückbaus erteile. Die Kontrolle nne evtl. unter Beteiligung der örtlichen Ordnungsbehörde erfolgen, um die Verfahren zu beschleunigen.

 

Nach Abschluss der Aussprache nimmt die Gemeindevertretung die Informationen zur Kenntnis, es wird kein Beschluss gefasst.  
 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schmalensee_Baulueckenerfassung_Entwurf 23 08 2018 (746 KB)      
Anlage 2 2 ENDFASSUNG Begründung BLE 2018 Schmalensee (438 KB)