Auszug - Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2012
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Bull berichtet über die vorbereitende Sitzung des Finanzausschusses und empfiehlt der Gemeindevertretung den Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 entsprechend der Vorlage.
Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass der Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit den vorgeschrieben Bestandteilen und Anlagen für das Jahr 2012.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird
1. | im Ergebnisplan mit | EUR |
| einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 576.900 |
| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 607.900 |
| einem Jahresüberschuss von | 0 |
| einem Jahresfehlbetrag von | 31.000 |
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2. | im Finanzplan mit |
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| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen |
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| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen |
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| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen |
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| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen |
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festgesetzt.
Es werden festgesetzt:
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen |
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| und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 94.200 EUR |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 EUR |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 0 EUR |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 0 Stellen |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer |
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| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) | 330 % |
| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 330 % |
2. | Gewerbesteuer | 350 % |
Für den Produktbereich 61 mit den Teilplänen 611000 und 612000 gelten folgende Regelungen:
Mehrerträge/Mehreinzahlungen bei Steuern und allgemeinen Zuweisungen können für Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im selben Jahr bei Umlagen verwendet werden.
Die Zinsaufwendungen/Zinsauszahlungen sind gegenseitig deckungsfähig.
Die Tilgungsauszahlungen sind gegenseitig deckungsfähig.
Im Übrigen gelten die von der Gemeindevertretung aufgestellten Budget- und Deckungsgrundsätze.
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.
Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenenthaltungen: 0