Amt Bornhöved
 

Auszug - Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2012  

16. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek
TOP: Ö 7
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 14.05.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:35 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Uns Dörphuus Gönnebek
Ort: Rotbüschenkamp, 24610 Gönnebek
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Bull berichtet über die vorbereitende Sitzung des Finanzausschusses und empfiehlt der Gemeindevertretung den Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 entsprechend der Vorlage.


Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass der Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit den vorgeschrieben Bestandteilen und Anlagen für das Jahr 2012.

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird

1.

im Ergebnisplan mit

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

576.900

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

607.900

 

einem Jahresüberschuss von

0

 

einem Jahresfehlbetrag von

31.000

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstigkeit auf


577.000

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstigkeit auf


523.800

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf


125.600

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf


178.800

festgesetzt.

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

 

 

und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

94.200 EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0 EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0 EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

0 Stellen

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

330 %

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

330 %

2.

Gewerbesteuer

350 %

r den Produktbereich 61 mit den Teilplänen 611000 und 612000 gelten folgende Regelungen:

Mehrerträge/Mehreinzahlungen bei Steuern und allgemeinen Zuweisungen können für Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im selben Jahr bei Umlagen verwendet werden.

Die Zinsaufwendungen/Zinsauszahlungen sind gegenseitig deckungsfähig.

Die Tilgungsauszahlungen sind gegenseitig deckungsfähig.

Im Übrigen gelten die von der Gemeindevertretung aufgestellten Budget- und Deckungsgrundsätze.

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR.


Abstimmungsergebnis   dafür:  9  dagegen: 0   Stimmenenthaltungen: 0