Auszug - Erklärung zur Verkehrssicherung bzw. Haftungsausschluss eines Gehweges
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Der Grundeigentümer eines öffentlich genutzten Weges (am Hang zum See, Hanneberg („Olber/Köhmstieg“) möchte eine Erklärung über die Verkehrssicherung bzw. einen Haftungsausschluss von der Gemeinde Stocksee.
Ob es bereits eine vertragliche Vereinbarung mit der Gemeinde gibt war aufgrund des kurzfristigen Antrags nicht zu ermitteln. Die Verwaltung wird gebeten dieses zu prüfen.*
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, vorbehaltlich einer bereits bestehenden Regelung, den Bürgermeister zu ermächtigen, eine entsprechende Erklärung bzw. Vereinbarung mit dem Grundeigentümer abzuschließen, so dass für diesen ein Haftungsausschluss erreicht wird.
*Hinweis der Verwaltung: Eine Vereinbarung liegt bislang nicht vor.
Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0