Auszug - Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
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Wortprotokoll |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, begrüßt die TeilnehmerInnen und Gäste und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest. Es sind zu Beginn 8 von 9 Mitgliedern anwesend, die Beschlussfähigkeit ist somit gegeben.
Einwendungen dagegen werden nicht erhoben.
Anschließend verpflichtet der Bürgermeister den Gemeindevertreter Holldorf gem. § 33 Abs. 5 GO durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten und führt ihn in seine Tätigkeit ein.