Auszug - Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
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Wortprotokoll Beschluss |
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die TeilnehmerInnen und Gäste und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Es sind zu Beginn 6 von 7 Mitgliedern anwesend, die Beschlussfähigkeit ist somit gegeben.
Einwendungen dagegen werden nicht erhoben.
Es erfolgt der Hinweis, dass die Ladungsfrist zulässigerweise gemäß § 46 Abs. 12 i. V. m. § 34 Abs. 3 GO verkürzt wurde, weil durch die Verkettung mehrerer Umstände (Kommunalwahlen im Mai, konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung am 14.06., Notwendigkeit den Jahresabschluss 2014 am 28.06. in der Gemeindevertretung zu beschließen und vorherige Pflichtprüfung des Abschlusses durch den Finanzausschuss) ein begründeter Ausnahmefall vorliegt.