Auszug - Wahl eines Wahlprüfungsausschusses
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Nach § 39 GKWG hat die Gemeindevertretung nach Nachprüfung durch einen von der Gemeindevertretung gewählten Ausschuss über die Gültigkeit der Gemeindewahl zu entscheiden.
Die Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschuss erfolgt gemäß § 40 Abs. 2 GO durch Handzeichen. Vorgeschlagen werden nachstehend aufgeführte Personen:
Name | Vorname | Bemerkung |
Schröder | Torsten |
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Eggers | Ole |
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Untiedt | Christoph |
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Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 3