Auszug - Wahl des Bürgermeisters sowie Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung und Übergabe des Vorsitzes
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Wortprotokoll |
Unter dem Vorsitz von Herrn Peter Semerak wird für das Amt des Bürgermeisters (§ 52 GO) zur Wahl vorgeschlagen:
Knut Hamann
Nachdem keine weiteren Personen zur Wahl vorgeschlagen werden, wird einer offenen
Abstimmung gemäß § 40 Abs. 2 GO nicht widersprochen.
Die Gemeindevertreter wählen Herrn Knut Hamann per Handzeichen
Abstimmungsergebnis dafür: 9 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
Somit haben für Herrn Knut Hamann mehr als die Hälfte der Mitglieder der
Gemeindevertretung gestimmt, er hat damit die erforderliche Mehrheit nach § 52 Abs.1 GO
erreicht und wird durch das älteste Mitglied gemäß § 53 Abs. 1 GO vereidigt und in sein Amt
eingeführt.
Der Bürgermeister leistet den Beamteneid (§ 47 LBG) und ihm wird die Ernennungsurkunde
zum Ehrenbeamten ausgehändigt (§ 50 Abs. 6 GO).
Anschließend übergibt Herr Semerak den Sitzungsvorsitz an den Bürgermeister.
Bürgermeister Hamann ergreift die Gelegenheit, seinen Dank sowohl für das entgegengebrachte Vertrauen als auch für die gemeinsam geleistete Arbeit in der Gemeindevertretung, den Ausschüssen, in der Feuerwehr und den Vereinen zum Ausdruck zu bringen.
Sein Dank geht ebenfalls an die Amtsverwaltung für die gute Kooperation.