Auszug - Verpflichtung und Amtseinführung der Mitglieder der Gemeindevertretung
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Wortprotokoll |
Gemäß § 33 Abs. 5 GO verpflichtet Frau Bürgermeisterin Dr. Klüver die anwesende/n
GemeindevertreterIn durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten
und führt sie in ihre Tätigkeit ein.