Auszug - Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters sowie Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung und Übergabe des Vorsitzes
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Wortprotokoll |
Unter dem Vorsitz von Herrn Michael Mischker wird für das Amt des Bürgermeisters (§ 52 GO) zur Wahl vorgeschlagen:
Frau Dr. Beatrix Klüver
Nachdem keine weiteren Personen zur Wahl vorgeschlagen werden, wird einer offenen
Abstimmung gemäß § 40 Abs. 2 GO nicht widersprochen.
Die Gemeindevertreter wählen Frau Dr. Beatrix Klüver per Handzeichen
Abstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
Somit haben für Frau Dr. Beatrix Klüver mehr als die Hälfte der Mitglieder der
Gemeindevertretung gestimmt, sie hat damit die erforderliche Mehrheit nach § 52 Abs.1 GO
erreicht und wird durch das älteste Mitglied gemäß § 53 Abs. 1 GO vereidigt und in ihr Amt
eingeführt.
Die Bürgermeisterin leistet den Beamteneid (§ 47 LBG) und ihr wird die Ernennungsurkunde
zur Ehrenbeamtin ausgehändigt (§ 50 Abs. 6 GO).
Anschließend übergibt Herr Mischker den Sitzungsvorsitz an die Bürgermeisterin.