Amt Bornhöved
 

Auszug - Beratung und Beschluss zur Änderung der Satzung des Schulverbandes Sventana Bornhöved; § 10 Entschädigung  

22. Sitzung der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved
TOP: Ö 12
Gremium: Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 26.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
VO/2018/087/09SV Beratung und Beschluss zur Änderung der Satzung des Schulverbandes Sventana Bornhöved; § 10 Entschädigung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Kirsten LangeAktenzeichen:10-4/09/036.54 u. 036.55
Federführend:10-4 Hauptverwaltung / Bearbeiter/-in: Lange, Kirsten
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Finanzausschussvorsitzende Frau Dr. Klüver tgt die Empfehlungen ihres Ausschusses vor, die in § 10 der Satzung des Schulverbandes Sventana Bornhöved festgelegten Entschädigungen wie folgt zu ändern:

 

Abs. 1: neu a) Sitzungsgeld für stimmberechtigte Sitzungsteilnehmer= 20 €

Abs. 1: neu b) Sitzungsgeld für Ausschussvorsitzende = doppelter Betrag von a) -dynamischer Verweis-

 

Abs. 2: Sitzungsgeld für Mitglieder Verbandsversammlung ohne Stimmrecht

= halber Betrag von Abs. 1 Buchst. a) -dynamischer Verweis-

 

Abs. 4: Entschädigung für stellv. Verbandsvorsteher/in

= 90 % von Abs. 3 -dynamischer Verweis-

 

Abs. 5: Sitzungsgeld Gleichstellungsbeauftragte = gleicher Betrag wie Abs. 1 Buchst. a) -dynamischer Verweis-

 

Abs. 6: Entgangener Verdienstausfall Selbständige = 20 chstbetrag je Stunde

 

Abs. 7: Abwesenheit vom Haushalt während regelmäßiger Hausarbeitszeit

= 20 je Stunde

 

 

Herr Schwarz stellt den weitergehenden Antrag, das Sitzungsgeld nach Abs.1: neu a) nach dem Höchstsatz festzulegen.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 4  dagegen: 8 Stimmenthaltung: 0
 

 


  
Beschluss:

 

  1. Die Schulverbandsversammlung beschließt die in § 10 der Satzung des Schulverbandes Sventana Bornhöved festgelegten Entschädigungen wie folgt zu ändern:

Abs. 1: neu a) Sitzungsgeld für stimmberechtigte Sitzungsteilnehmer= 20 €

Abs. 1: neu b) Sitzungsgeld für Ausschussvorsitzende = doppelter Betrag von a) -dynamischer Verweis-

 

Abs. 2: Sitzungsgeld für Mitglieder Verbandsversammlung ohne Stimmrecht

= halber Betrag von Abs. 1 Buchst. a) -dynamischer Verweis-

 

Abs. 4: Entschädigung für stellv. Verbandsvorsteher/in

= 90 % von Abs. 3 -dynamischer Verweis-

 

Abs. 5: Sitzungsgeld Gleichstellungsbeauftragte = gleicher Betrag wie Abs. 1 Buchst. a) -dynamischer Verweis-

 

Abs. 6: Entgangener Verdienstausfall Selbständige = 20 € Höchstbetrag je Stunde

 

Abs. 7: Abwesenheit vom Haushalt während regelmäßiger Hausarbeitszeit

= 20 € je Stunde

 

Abstimmungsergebnis dafür: 10  dagegen: 1 Stimmenthaltung: 1

 

  1. Die Schulverbandsversammlung beschließt, die vom Schulverband gezahlten Entschädigungen künftig in einer Entschädigungssatzung zu regeln.

 

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 1 dagegen: 7 Stimmenthaltung: 4