Auszug - Beratung über die Einrichtung eines ständigen Ausschusses für Ortsentwicklung nach § 45 GO
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Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Nach einem kurzen Austausch sind sich die Mitglieder darüber einig, dass dieser Ausschuss als ständiger Ausschuss in die Hauptsatzung aufgenommen werden sollte. Der Name bleibt unverändert und die Aufgaben des Ausschusses beinhalten die Ortsentwicklung und Begleitung der Städtebauförderung ohne Bau; diese bleiben weiterhin in der Zuständigkeit des Bauausschusses. Die Anzahl wird mit der neuen Wahlperiode auf 7 Mitglieder mit mindestens 4 Gemeindevertreter besetzt. Die verbleibende Anzahl wird durch bürgerliche Ausschussmitglieder aufgestockt. Entscheidungsbefugnis soll diesem Ausschuss nicht übertragen werden.
Abstimmungsergebnisdafür: 7dagegen: 0Stimmenthaltung: 0