Amt Bornhöved
 

Auszug - Finanzbericht IV. Quartal 2018 inkl. über- bzw. außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen  

13. Sitzung des Finanzausschusses des Schulverbandes Sventana Bornhöved
TOP: Ö 9
Gremium: Finanzausschuss des Schulverbandes Sventana Bornhöved Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:33 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
VO/2018/136/09SV Finanzbericht IV. Quartal 2018 inkl. über- bzw. außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Thomas Kech
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Kech, Thomas
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Vom Protokollführer erfolgen Erläuterungen zum Finanzbericht für das IV. Quartal 2017. Im Bericht werden die nichtzahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge (AfA und Auflösung von Sonderposten) noch mit Planzahlen ausgewiesen, weil die Jahresabschlüsse noch nicht bis 2017 vorliegen.

Das vorläufige Ergebnis weist einen Jahresüberschuss von rd. 141.000 EUR aus. Dies stellt eine Ergebnisverbesserung von rd. 138.000 EUR dar. Die wesentlichsten Gründe für diese Verbesserung sind erhöhte Schulkostenbeiträge (über 30.000 EUR) und Einsparungen bei den Personalkosten (über 70.000 EUR). Die größten Einsparungen bei den Personalkosten sind durch krankheitsbedingte Ausfälle ohne Lohnfortzahlung und ohne zusätzliche Vertretungskräfte sowie den Ausfall der geplanten Ferienbetreuung entstanden.

 

In der vorläufigen Finanzrechnung wird ein Finanzmittelabfluss von etwa rd. 166.000 EUR ausgewiesen. Das ist deutlich mehr als geplant. Dieses ist aber darauf zurückzuführen, dass der Verwaltungskostenanteil für das Amt Bornhöved für 2016 (= 154.000 EUR) erst in 2017 gezahlt wurde. Wenn berücksichtigt wird, dass die Landeszuweisung für die Sanierung der Sanitärräume (= rd. 109.000 EUR) im Januar 2018 erfolgte, relativiert sich der ausgewiesene Finanzmittelabfluss.

Nach der vorläufigen Liquiditätsdarstellung  vergte der Schulverband zum 31.12.2017 über einen Finanzmittelbestand von rd. 150.500 EUR. Wenn die o. a. Landeszuweisung hinzugerecht wird, ergibt sich ein Finanzmittelbestand von knapp 260.000 EUR. Da der Schulverband eine Liquidität von 150.000 EUR anstrebt, braucht von der eingeplanten Kreditermächtigung von 100.000 EUR für die Sanierung des HWSU-Raumes voraussichtlich kein Gebrauch gemacht werden.

 

Eine Kreditaufnahme wäre nach § 76 Abs. 3 GO auch unzulässig, da nach dieser Vorschrift Kredite nur aufgenommen werden dürfen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre. Im vorliegenden Fall ist eine andere Finanzierung möglich, weil der Schulverband auch nach Zahlung der voraussichtlichen Investitionshöhe (120.000 EUR) über die angestrebte Liquidität verfügt und ist eine Kreditaufnahme auch nicht wirtschaftlich zweckmäßig, weil für einen aufgenommen Kredit Zinsen zu zahlen sind; eine Guthabenverzinsung findet in der Amtskasse aber nicht statt.

 

Anschließend werden die entstandenen über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen benannt und wird über nachstehenden Antrag abgestimmt:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen über 2.500 EUR werden genehmigt.

 

 


Abstimmungsergebnis dafür: 4 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0