Amt Bornhöved
 

Auszug - Berichtswesen  

Sitzung des Werkausschusses der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 5
Gremium: Werkausschuss der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 08.11.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungraum Gemeindewerke Trappenkamp
Ort: Erfurter Str. 2, 24610 Trappenkamp
 
Wortprotokoll

  • Bereich Schwimmbad: In diesem Jahr zählte das Bad 23.540 Besucher. Im Jahr 2011 besuchten 23.856 Gäste das Waldschwimmbad. Die Einnahmen betragen insgesamt 22.486,75€. Im Wirtschaftsplan 2012 sind Einnahmen für den Kartenverkauf Bad von 22.000.-€ vorgesehen. Der Vorsitzende spricht allen Beteiligten seinen Dank aus, die den reibungslosen Betrieb des Waldbades sicherstellen. Das Waldbad ist ein wichtiger Beitrag für das Leben in Trappenkamp und unterstreicht das Bestreben aller, dass das Waldbad auch in Zukunft erhalten bleibt.

 

  • Bereich Abwasser:

Im Bereich Abwasser haben sich die GWT rezertifizieren lassen. Die Bestätigungsurkunde liegt als Anlage vor.

 

  • Bereich Gasversorgung:

Es liegt ein Schreiben des Büros White & Case LLP aus 60323 Frankfurt am Main vom 30. Oktober 20122 vor, indem sie für Ihren Mandanten Goldgas LV GmbH in Sachen „Lieferantenrahmenvertrag Gas: ckerstattung von überhöhten und unberechtigten Entgelten an die Goldgas SL GmbH und Verjährungshemmungsvereinbarung“ allen Netzbetreibern in Deutschland ein Gerichtsverfahren androhen. Hintergrund ist die nach Ihrer Meinung zu Unrecht in der Vergangenheit bzw. zukünftig r alle Goldgas Kunden in Rechnung gestellte Konzessionsabgabe von 0,22Cent/kWh. Seit 2010 werden allen Gaskunden, ob fremd oder durch den eigenen Vertrieb beliefert, die eine Sondervereinbarung eingegangen sind, im Netzgebiet der Gemeindewerke Trappenkamp die niedrigere Konzessionsabgabe von 0,03Cent/kWh  in Rechnung gestellt. Vakant ist ein Goldgaskunde aus dem Jahr 2010, der im vorab mit der höheren Konzessionsabgabe von 0,22Cent/kWh abgerechnet worden ist. Der strittige Geldbetrag liegt um die 10.-Euro. Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen das Angebot auf Abschluss einer Verjährungsverhemmungsvereinbarung nicht anzunehmen und es gegebenenfalls auf einen Prozess in dieser Angelegenheit ankommen zu lassen. Der Ausschuss stimmt der Vorgehensweise wie vorgeschlagen einstimmig zu.

 

Die Berichtspunkte werden vom Ausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen.