Amt Bornhöved
 

Auszug - Verkehrsbeschränkungen auf öffentlichen Straßen  

20. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf
TOP: Ö 13
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 08.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:05 Anlass: Sitzung
Raum: Dörphus Damsdorf
Ort: 23824 Damsdorf
 
Wortprotokoll

Herr H. Jürgens trägt vor, dass Unmut über den LKW-Verkehr im Ort besteht. Im Dezember des vergangenen Jahres fand wegen der örtlichen Verkehrssituation auch ein Ortstermin mit der Verkehrsaufsicht des Kreises Segeberg und einem Vertreter der Polizeiinspektion Segeberg statt. Jahreszeitlich bedingt war das Verkehrsaufkommen (insb. LKW-Verkehr) bei diesem Ortstermin sehr gering. Nachfolgend werden verschiedene Verkehrsbeschränkungen besprochen:

 

Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h

Beim Ortstermin zeigten die Behördenvertreter keine Bereitschaft eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h über das VZ 274 anzuordnen. Stattdessen wurde von diesen angeregt, abseits der Landesstraße eine Tempo 30 Zone (VZ 274.1) zu beantragen. In Tempo 30 Zonen gilt neben der beschränkten Höchtgeschwindigkeit aber auch grundsätzlich die gesetzliche Vorfahrtregelung (rechts vor links).

In der folgenden Aussprache wird eine Geschwindigkeitsbeschränkung grundsätzlich begrüßt. Die Vorfahrtregelung „rechts vor links“ wird aber von vielen als problematisch angesehen und kommen die Anwesenden darüber überein, diese Angelegenheit zu vertagen.

 

Gewichtsbeschränkung Dorfstraße

Nach Mitteilung der Behördenvertreter bei dem genannten Ortstermin ist eine Gewichtsbeschränkung für die Dorfstraße mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ nicht vertretbar.

In der anschließenden Diskussion wird u. a. Unverständnis gegenüber der ablehnenden Haltung geäert. Insbesondere der Umstand, dass die L 69 innerhalb der geschlossenen Ortschaft Bornhöved für den Schwerlastverkehr gesperrt ist und der Ausweichverkehr auch über die Dorfstraße als Gemeindestraße stattfindet, führt zu Unmut, weil die Gemeindestraße dadurch stärker belastet und beschädigt wird. Es wird vereinbart, dass das Geschwindigkeitsmessgerät der Schleswig-Holstein Netz AG wieder für 14 Tage in der Dorfstraße aufgestellt wird (Geschwindigkeits- und Verkehrsmessung differenziert nach verschiedenen Fahrzeugarten) und wird über folgenden Antrag abgestimmt:

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertertung beschließt, dass für die Dorfstraße/Schmalenseer Straße eine Gewichtsbeschränkung auf 12 t mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ beantragt wird.

 

Abstimmungsergebnis: dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

Geschwindigkeitsbegrenzung 60 km/h

Mit Bezug auf die vorstehend genannte Aussprache wird über nachstehenden Antrag abgestimmt:

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass für die Dorfstraße außerhalb der geschlossenen Ortschaft eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h bis zum Paulsruhweg beantragt wird.

 

Abstimmungsergebnis: dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

Gewichtsbeschränkung Auweg

Der Bürgermeister trägt vor, dass etwa 90 % des Verkehrsaufkommens im Auweg durch PKW verursacht wird und deshalb die derzeitige Befreiung von der Gewichtsbeschränkung für landwirtschaftlichen Verkehr nicht unangemessen ist. Von Herrn G. Jürgens wird dazu angemerkt, dass die Bankette im Auweg durch stattfindenden Begegnungsverkehr  beschädigt ist und dafür auch der landwirtschaftliche Verkehr verantwortlich ist. Nach einer kurzen Diskussion wird über folgenden Antrag abgestimmt:

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass für den Auweg eine Gewichtsbeschränkung auf 5,5 t ohne Ausnahme beantragt wird (Aufhebung des Zusatzzeichens „Landwirtschafticher Verkehr frei“).

 

Abstimmungsergebnis: dafür: 2 dagegen: 5 Stimmenthaltung: 1