Auszug - Einfahrt bei Lidl
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Wortprotokoll |
Es wird um eine Überprüfung der Auf- und Abfahrt zum Parkplatz des LIDL-Marktes durch die Verwaltung gebeten.
Augenscheinlich scheint der Gehweg durch zwei verbaute Stufen sowie einer erhöhten Rampe rechtlich nicht zulässig zu sein.
Anmerkung der Verwaltung: Dieser Gehweg ist auf dem Privatgelände der Fa. Lidl und unterliegt damit nicht der Aufsicht der Gemeinde Bornhöved.