Amt Bornhöved
 

Auszug - Sonstige Angelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses  

12. Sitzung des Ausschusses für Ortsentwicklung der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Ortsentwicklung der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Fr, 12.01.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:00 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Amt, Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
Ort: Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

 

Der Ausschussvorsitzenden stellt ein kurzfristig eingegangenes Schreiben der LGSH (Landgesellschaft Schleswig-Holstein) vor, welches den Mitgliedern im Vorfeld dieser Sitzung als E-Mail zugegangen ist und nun auch nochmal als Tischvorlage verteilt wird.

Er bittet die, in dem Anschreiben gestellten, Vorschläge und Fragen zu diskutieren und Antworten zu finden.

 

Nach der nun folgenden Diskussion wird über folgende Punkte abgestimmt.

 

  1. Bei der Vergabe der Bauplätzen für Einzel- und Doppelhausbebauung ist Bornhöveder Bürgern Vorrang zu gewähren

 

Abstimmungsergebnis dafür:5 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

  1. In den Grundstückskaufverträgen für Einzel- bzw. Doppelhausbebauung ist eine verbindliche Baubindung von 3 Jahren aufzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 5  dagegen: 0            Stimmenthaltung: 0

 

  1. In den Grundstückskaufverträgenr Einzel- und Doppelhausbebauung ist eine Verpflichtung für die Käufer aufzunehmen, die eine eigenwohnliche Nutzung für mindestens 3 Jahre nach Bezugsfertigkeit beinhaltet.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 5  dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

  1. Bei Belegung eines Grundstückes für Einzel- und Doppelhausbebauung mit mehreren Bornhöveder Interessenten hat die Zuteilung durch ein Losverfahren stattzufinden.

 

 Abstimmungsergebnis dafür:5 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

  1. Der, von der LGSH, vorgeschlagene, Text für die Homepage soll wie vorgeschlagen

veffentlich werden. Die Homepage der LGSH soll auch über die Homepage des        Amtes Bornhöved verlinkt werden.


 

 


Abstimmungsergebnis dafür:5 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

 

Weiterhin berichtet der Ausschussvorsitzende, dass der Knick am B-Plan 22 Gebiet auf den Stock gesetzt wird.

 

Auf Nachfrage, ob kaputte Straßenlaternen komplett ausgetauscht werden können, um ein einheitliches Ortsbild zu erreichen, werden folgende Informationen gegeben.

An kaputten Straßenlaternen werden die kaputten Leuchten gegen LED-Leuchten ausgetauscht oder andere erforderliche Reparaturarbeiten ausgeführt. Bei einem kompletten Austausch der Leuchtmittel und rper handelt es sich meist um eine Ausbaumaßnahme, die dann auch entsprechend an die Bürger umzulegen wären.  

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anschreiben LGSH (422 KB)      
Anlage 2 2 KV blanko 08.01.2018 Mail (2748 KB)      
Anlage 3 3 Text Homepage 08.01.2018 Mail (210 KB)