Amt Bornhöved
 

Auszug - Verjährung von Schulkostenbeiträgen  

19. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 6
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 25.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:09 Anlass: Sitzung
Raum: Panoramazimmer Trappenkamp, Bürgerhaus
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2017/207/10GV-1 Verjährung von Schulkostenbeiträgen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:1. Johanna Kegel-Maier
2. Thomas Kech
Aktenzeichen:11-1
  Bezüglich:
VO/2017/207/10GV
Federführend:11-1 Bürgerservice Bearbeiter/-in: Kegel-Maier, Johanna
 
Wortprotokoll

Eine thematische Einführung mit Hinweis auf vorhergehende Beratungen erfolgt durch den Vorsitzenden, dieser bemängelt zugleich den Umfang der Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde.

 

rgermeister Krille erläutert daraufhin die geführten Gespräche mit Vertretern der Stadt Bad Segeberg. Der Sachverhalt bedeute, auch im Hinblick auf die weiteren verjährten Forderungen gegenüber anderen Kommunen, einen enormen finanziellen Schaden für die Stadt. Gegenüber Herrn Krille habe die Stadt Interesse an einer Einigung mittels Vergleichs geäert, um zumindest einen Teil der Forderung einbringen zu können. Herr Krille befürworte dieses Verfahren, da die geschuldete Leistung der Stadt Bad Segeberg zum damaligen Zeitpunkt ebenfalls erbracht wurde. Des Weiteren verweist er auf die bereits erfolgte gute Zusammenarbeit mit der Stadt (z. B. bei der Personalleihe im Bereich der Gemeindebücherei) sowie die Möglichkeiten zukünftiger Kooperationen.

 

In der sich anschließenden Beratung erläutert zunächst Gemeindedezernent Schulz, dass er die Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde ebenfalls für nicht umfangreich genug halte und dass er die Alternativlosigkeit der Einrede der Verjährung in Frage stelle. Er sehe jedoch den Vergleich ebenfalls als problematisch an.

 

Gemeindevertreter Schütte teilt mit, dass seine Fraktion die Einrede der Verjährung befürworte. Bürgerl. Ausschussmitglied Wartak hingegen stützt die Auffassung des Bürgermeisters bezüglich der möglichen zukünftigen Kooperation mit der Stadt.

 

Durch Herrn Kech und den Protokollführer wird anschließend nochmals die Rechtslage erläutert, insbesondere der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Haushaltsführung nach § 75 Abs. 2 GO wird in diesem Zusammenhang herausgestellt und durch das Plenum eingehend diskutiert.

 

Der Vorsitzende befürwortet die Möglichkeit, der Gemeindevertretung drei Alternativen zur Auswahl zu präsentieren. Zudem solle die Stadt Bad Segeberg schriftlich um einen Vergleich bitten.

 

Abschließend wird sich im Plenum darauf verständigt, keinen Beschluss zu fassen und eine Entscheidung in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung zu treffen.