Auszug - Rahmenbedingungen für Verkäufe von Materialien auf dem Bauhof
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt. Er empfiehlt, dass der Verkauf von Rohstoffen durch die Dienstvereinbarung auf die Bauhofleitung und ihre Stellvertretung beschränkt wird. Er empfiehlt weiter, dass der Verkauf an Mitglieder der Gemeindevertretung und bürgerliche Ausschussmitglieder der Zustimmung des Koordinierungsausschusses bedarf.
Herr Krille gibt die bisher benutzten Quittungen und Kopien aus einem Quittungsblock als Muster für den bisherigen Ablauf herum.
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss empfiehlt, der Gemeindevertretung zu beschließen, dem Bauhof eine neue Dienstanweisung entsprechend dem vorliegenden Entwurf zu erteilen.
Dabei soll Satz 1 der Dienstanweisung lauten „Die Bauhofleitung und ihre Stellvertretung haben im Zuge ihrer ausgeübten Tätigkeit den Verkauf von Holz, Altmetall oder nicht mehr benötigten Gegenständen wie folgt abzuwickeln:“.
Der neu hinzuzufügende Buchstabe g) lautet „Verkäufe an Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter und bürgerliche Ausschussmitglieder bedürfen der vorherigen Zustimmung des Koordinierungsausschusses.“.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Dienstanweisung (603 KB) |