Amt Bornhöved
 

Auszug - Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung  

15. Sitzung Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek
TOP: Ö 9.1
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 09.10.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:45 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Tarbek
Ort: Dörpplatz 1a, 24619 Tarbek
 
Wortprotokoll

Der Inhalt der verteilten Beschlussvorlage wird durch den Unterzeichner vorgetragen.

Zu den einzelnen angesprochenen Konsolidierungsmöglichkeiten entwickelt sich eine Beratung mit folgenden Ergebnissen:

 

a) Realsteuern

Da die aktuellen Hebesätze der Grundsteuern unter den Nivellierungssätzen des Landes liegen (diese betragen lt. Haushaltserlass 2013 für die Grundsteuern A und B jeweils 290 %), wird darin zugestimmt, dass hier Handlungsbedarf besteht. Eine maßgebliche Erhöhung der Hebesätze (auch nicht um 10 %) findet in der Aussprache keine Zustimmung. Es findet sich jedoch eine Mehrheit dafür, die Realsteuern um 10 Prozentpunkte anzuheben und wird nach der Aussprache über folgenden Antrag abgestimmt:

 

Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird zum 01.01.2013 von 280 % auf 290 % erhöht.

Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird zum 01.01.2013 von 280 % auf 290 % erhöht.

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird zum 01.01.2013 von 320 % auf 330 % erhöht.

 

Abstimmungsergebnis: dafür: 5 dagegen: 0  Stimmenthaltung: 0

 

b) Hundesteuer

Die Hundesteuer soll nicht erhöht werden. U. a., auch weil sich die aktuellen Steuersätze im mittleren Bereich der amtsangehörigen Gemeinden befinden.

 

c) Gebühr für Feuerwehreinsätze

Die Anzahl der möglichen gebührenpflichtigen Feuerwehreinsätze ist zwar gering, weil aber im Amtsgebiet bereits bei zwei Gemeinden entsprechende Gebührensatzungen bestehen, wird die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Satzungsentwurf für Tarbek vorzulegen. Es wird auch die Auffassung geäert, dass in dieser Sache ein einheitliches Vorgehen auf Amtsebene wünschenswert wäre.

 

b) Zweitwohnungssteuer

Da die möglichen Steuererträge überhaupt nicht geschätzt werden können, es sich bei der Gemeinde Tarbek um keine Ferienortgemeinde handelt und die Einführung und spätere Erhebung dieser Steuer einen relativ hohen Verwaltungsaufwand verursacht, wird diese Angelegenheit vorerst nicht weiter verfolgt.

 

c) Straßenreinigungsgebühr

Weil die Kosten für die Straßenreinigung und den Winterdienst im Wesentlichen für Straßen außerhalb der geschlossenen Ortslage anfallen, wird hier kein Handlungsbedarf gesehen.

 

d) Niederschlagswassergebühr

Eine zentrale Abwasserbeseitigung besteht in Tarbek nicht und wird diese Angelegenheit nicht weiter verfolgt.