Auszug - 7. Angelegenheit: Sandensiedlung
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Wortprotokoll |
Herr Hans Georg Kruse fragt an, ob im Zuge der Adolf-Piening-Straße tatsächlich der Wendehammer gebaut werden soll und ob es sich um eine Erschließungsmaßnahme handelt bzw. eine Beitragspflicht bestehen würde?
Herr Schwarz bittet in diesem Zusammenhang die Verwaltung um Prüfung, ob es sich um eine Erschließungsmaßnahme handelt und ob eine Beitrgspflicht der Anlieger besteht.
Des weiteren ist der Aussschuss sich einig, dass die Einwohner frühzeitig mit einzubeziehen sind.
Die Gemeinde Bornhöved müsste für den Bau des Wendehammers Flächen von der Kirche und dem Amt Bornhöved erwerben. Das Amt Bornhöved hat auf der letzten Amtsausschusssitzung bereits das OK zum Verkauf von Flächen gegeben. Eine Rückäußerung seitens der Kirche liegt noch nicht vor.
Als Alternative zum Bau des Wendehammers sieht Herr Bein die Möglichkeit, Schilder aufzustellen, die besagen, dass die Straße eine Sackgasse ist und keine Wendemöglichkeit besteht.
Hinweis der Verwaltung
Sollte der Wendehammer gebaut werden, würde es sich um eine Ausbaumaßnahme handeln, die beitragspflichtig wäre.
Der Ausschussvorsitzende bedankt sich bei den Besuchern für ihre Anwesenheit und ihre Beteiligung am Verlauf der Sitzung.