Auszug - Erlass der Haushaltssatzung 2012
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Barkow berichtet zu diesem Thema. Er erläutert eingehend den vorliegenden Haushaltsentwurf 2012 und die künftig geplanten Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde.
Herr Brockmöller gibt noch einmal zu bedenken, dass darauf hinzuarbeiten ist, in künftigen Jahren einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen zu können.
Herr Greiner erwähnt in diesem Zusammenhang die abgeschlossenen Baumaßnahmen im Bereich der Schulen. Die Schule hat sich nunmehr bundesweit einen Namen gemacht hat, so dass als positiver Effekt Einnahmen zu erwarten sind.
Der Bürgermeister bedankt sich bei allen Gemeindevertretern für die gute Zusammenarbeit bei der Aufstellung des Haushaltes.
Es ergeht nachfolgender Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass einer Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 mit der der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012
1. | im Ergebnisplan mit | EUR |
| einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 6.962.400 |
| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 7.462.800 |
| einem Jahresüberschuss von | 0 |
| einem Jahresfehlbetrag von | 500.400 |
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2. | im Finanzplan mit |
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| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen |
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| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen |
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| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen |
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| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen |
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festgesetzt wird.
Es werden ferner festgesetzt:
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen |
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| und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 1.545.100 EUR |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 EUR |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 0 EUR |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 17,52 Stellen |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer |
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| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) | 370 % |
| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 370 % |
2. | Gewerbesteuer | 350 % |
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 3.000 EUR.
Für den Produktbereich 61 mit den Teilplänen 611000 und 612000 gelten folgende Regelungen:
a) Mehrerträge/Mehreinzahlungen bei Steuern und allgemeinen Zuweisungen können für Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im selben Jahr bei Umlagen verwendet werden.
b) Die Zinsaufwendungen/Zinsauszahlungen sind gegenseitig deckungsfähig.
c) Die Tilgungsauszahlungen sind gegenseitig deckungsfähig.
Im Übrigen gelten die von der Gemeindevertretung aufgestellten Budget- und Deckungsgrundsätze.
Für das Haushaltsjahr 2012 werden die Haushaltssatzung sowie der Ergebnis- und Finanzplan mit den vorgeschriebenen Anlagen und der Investitionsplan vorlagegemäß beschlossen.
Abstimmungsergebnis dafür: 16 dagegen: 0 Stimmenenthaltungen: 1