Amt Bornhöved
 

Auszug - Erlass der Haushaltssatzung 2012  

22. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 29.03.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:45 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
Zusatz: Vor Eröffnung der Sitzung bittet Herr Bürgermeister Krille alle Anwesenden, sich von den Sitzen zu erheben und dem verstorbenen GV-Mitglied Herrn Friedrich Schimmeck in einer Trauerminute zu gedenken.
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Barkow berichtet zu diesem Thema. Er erläutert eingehend den vorliegenden Haushaltsentwurf 2012 und die künftig geplanten Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde.

 

Herr Brockmöller gibt noch einmal zu bedenken, dass darauf hinzuarbeiten ist, in künftigen Jahren einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen zu können.

 

Herr Greiner erwähnt in diesem Zusammenhang die abgeschlossenen Baumaßnahmen im Bereich der Schulen. Die Schule hat sich nunmehr bundesweit einen Namen gemacht hat, so dass als positiver Effekt Einnahmen zu erwarten sind.

 

Der Bürgermeister bedankt sich bei allen Gemeindevertretern für die gute Zusammenarbeit bei der Aufstellung des Haushaltes.

 

Es ergeht nachfolgender Beschluss:

 


Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass einer Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 mit der der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012

 

1.

im Ergebnisplan mit

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

6.962.400

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

7.462.800

 

einem Jahresüberschuss von

0

 

einem Jahresfehlbetrag von

500.400

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstigkeit auf


6.622.200

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstigkeit auf


6.636.000

 

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf


2.548.800

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf


3.037.900

festgesetzt wird.

Es werden ferner festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

 

 

und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

1.545.100 EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0 EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0 EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

17,52 Stellen


Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

370 %

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

370 %

2.

Gewerbesteuer

350 %


Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 3.000 EUR.

r den Produktbereich 61 mit den Teilplänen 611000 und 612000 gelten folgende Regelungen:

 

a)        Mehrerträge/Mehreinzahlungen bei Steuern und allgemeinen Zuweisungen können für Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im selben Jahr bei Umlagen verwendet werden.

b)        Die Zinsaufwendungen/Zinsauszahlungen sind gegenseitig deckungsfähig.

c)        Die Tilgungsauszahlungen sind gegenseitig deckungsfähig.

Im Übrigen gelten die von der Gemeindevertretung aufgestellten Budget- und Deckungsgrundsätze.

r das Haushaltsjahr 2012 werden die Haushaltssatzung sowie der Ergebnis- und Finanzplan mit den vorgeschriebenen Anlagen und der Investitionsplan vorlagegemäß beschlossen.


Abstimmungsergebnis   dafür: 16   dagegen: 0   Stimmenenthaltungen: 1