Auszug - Frage 1: Ist ein Jahresfehlbetrag von rd. 400.000 EUR hoch ?
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Wortprotokoll |
Auf Nachfrage eines Einwohners, ob ein Jahresfehlbetrag von rd. 400.000 EUR (s. TOP 4) hoch ist, wird vom Bürgermeister mitgeteilt, dass der Jahresfehlbetrag auch dadurch entstanden ist, dass die Gemeinde die Realsteuern nicht erhöht hat. Der Ausschussvorsitzende ergänzt, dass für das Haushaltsjahr 2015 allerdings ein höherer Jahresüberschuss erwirtschaftet wurde.