Auszug - Beratung und Aktualisierung über die Aufstellung einer Straßenreinigungssatzung
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Wortprotokoll Beschluss |
Der Ausschussvorsitzende trägt vor, dass dieser Tagesordnungpunkt in der Sitzung der Gemeindevertretung abgesetzt wurde, weil noch Beratungsbedarf gesehen wurde und sich deshalb der Finanzausschuss mit dieser Angelegenheit befassen soll.
In § 6 Abs. Nr. 5 des neuen Satzungsentwurfs wird geregelt, dass die zur Schnee- und Glättebeseitigung verpflichteten Grundstückseigentümer nun verpflichtet werden, unter bestimmten Voraussetzungen, den auf Gehwegen anfallenden Schnee in die angrenzenden Privatgrundstücke zu verbringen, obwohl sie nicht berechtigt sind, anfallenden Schnee von Privatgrundstücken auf die öffentlichen Grundstücke zu bringen. Diese Verpflichtung besteht nach der bisherigen Satzung nicht und es gab in der Vergangenheit durchaus auch Fälle in denen die Gemeinde anfallenden Schnee mit LKW abgefahren hat.
In der folgenden Aussprache wird überwiegend die Auffassung vertreten, dass die Festlegung im neuen Satzungsentwurf vielfach ohnehin bisher auf freiwilliger Basis erfolgte und dass eine Abfuhr von Schnee relativ kostenintensiv ist. Es wird sich darauf verständigt, diese Angelegenheit in der Gemeindevertretung ohne eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zu beraten.