Auszug - Zuschuss 2017 an die ATS Segeberg
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Ausschussvorsitzende erläutert die Beschlussvorlage:
Der Verwendungsnachweis 2015 der Ambulanten und Teilstationären Suchthilfe Bad Segeberg ist angefordert und kann dann bei Bedarf in der Amtsverwaltung eingesehen werden.
Vor dem in dem Tätigkeitsbericht geschildertem Hintergrund beantragt die ATS Bad Segeberg einen Zuschuss in Höhe von 5.800 € für
die Durchführung der Schulsprechstunde (4.800 €)
die Realisierung der Suchtpräventionsarbeit im Bereich der Gemeinde Trappenkamp ( 1.000 €)
Da es keine weiteren Fragen gibt, kommt es zur Abstimmung über den
Beschluss:
Für das Haushaltsjahr 2017 wird ein Zuschuss in Höhe von
- 4.800,-€ an die Ambulante und Teilstationäre Suchthilfe Bad Segeberg für vorbeugende Aktivitäten in den Schulsprechstunden und
- 1.000,-€ für die Realisierung der Suchtpräventionsarbeit im Bereich der Gemeinde Trappenkamp gewährt.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0