Auszug - Frage 2: Ausschluss der Öffentlichkeit
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Wortprotokoll |
Eine Einwohnerin fragt nach, in welchem geltenden Recht der Ausschluss der Öffentlichkeit geregelt ist. Der Ausschussvorsitzende gibt die Frage an die Protokollführerin, diese beantwortet die Frage und verweist auf den § 35 und den § 46 Gemeindeordnung –GO–.