Amt Bornhöved
 

Auszug - Haushalt 2017  

22. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 8
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 08.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Trappenkamp
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2016/720/10GV-3 Haushalt 2017
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Torben ScharbowBezüglich:
VO/2016/720/10GV
Federführend:20-1.1 Finanzen Bearbeiter/-in: Scharbow, Torben
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Barkow berichtet, der Finanzausschuss habe sich in seiner letzten Sitzung eingehend mit dem Haushaltsentwurf 2017 befasst.

Er erläutert in diesem Zusammenhang den zu dieser GV-Sitzung vorliegenden HH-Planentwurf 2017, wobei der Finanzausschuss grundsätzlich nur einige wenige „kosmetische“ Änderungen zum Ursprungsentwurf vorgenommen hat.

 

Keine Änderungen gab es in den Hebesätzen zur Gewerbesteuer sowie in den HH-Anmeldungen für das Jugendzentrum, die Bücherei und die Feuerwehr. Diese wurden jeweils so übernommen, wie sie angemeldet wurden.

 

Änderungen gibt es allerdings aktuell zum Stellenplan. Hierüber hat der Finanzausschuss noch nicht beraten, da diese Themen erst im Nachhinein vakant wurden. Demnach sollen noch folgende Änderungen/Ergänzungen vorgenommen werden:

 

  1. r die pädagogische Koordination der OGS ist im Stellenplan der Gemeinde statt der neu eingeplanten 15 Wochenstunden eine halbe Stelle (zzt. 19,5 Wochenstunden) auszuweisen

 

  1. zusätzlich ist eine neu einzurichtende Ingenieurstelle (Bauingenieur, ganztags, unbefristet) auszuweisen; die Stelle ist in den Stellenplan der Gemeinde einzubringen (nicht in den der GWT)

 

Vorgesehen ist die Einstellung eines eigenen Ingenieurs bzw. einer eigenen Ingenieurin für gemeindliche Maßnahmen (z. B. Planung und Begleitung von Baumaßnahmen). Zurzeit werden diese Aufgaben vom Amt wahrgenommen. Mit der Einstellung eines/einer eigenen Beschäftigten und der ck-/Übertragung der zzt. noch vom Amt wahrgenommenen Aufgaben auf die Gemeinde, dürften diese Aufgaben im Umkehrschluss beim Amt künftig entfallen.

 

Herr Barkow berichtet, dass das Amt hier eine gegenteilige Auffassung vertrete, nämlich dass das Amt auch weiterhin in der Aufgabenpflicht bliebe und eine Übertragung von Aufgaben rechtlich nur bedingt möglich sei.

 

Da eine Aufgaben(rück)übertragung der Genehmigung der Kommunalaufsicht bedarf (vgl. § 3 der Amtsordnung) ist vor einer Stellenausschreibung bzw. Stellenbesetzung die Genehmigung der Kommunalaufsicht abzuwarten.

 

Die Haushaltsmittel sind in ausreichender Höhe zur Verfügung zu stellen

.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung 2017 mit dem Ergebnis- und Finanzplan sowie den im Sachverhalt vorgebrachten Änderungen/Ergänzungen zum Stellenplan sowie den Personalkosten.

 

 


Abstimmungsergebnisdafür: 16dagegen: 0Stimmenthaltung: 0