Auszug - Änderung des Umsatzsteuergesetzes (UStG) und Einführung des § 2 b UStG - Besteuerungsprivileg für juristische Personen des öffentlichen Rechts für öffentliche Leistungen ab dem 01.01.2017
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Frau Klingler berichtet über die gesetzlichen Vorgaben und Möglichkeiten und der Beschlussempfehlung aus dem Finanzausschuss.
Herr Broziat bittet, wenn möglich, noch um Klärung, bei welchen Ausgaben unter Umständen Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.
Beschluss:
Der Bürgermeister wird beauftragt, gegenüber dem Finanzamt Segeberg die Optionserklärung bis zum 31.12.2016 abzugeben.
Abstimmungsergebnisdafür: 8dagegen: 0Stimmenthaltung: 1