Auszug - Erörterung Feuerwehrbedarfsplan und mögliche Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, ggfs. Beschlussempfehlung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Bereits in seiner letzten Sitzung beschäftigte sich der Werkausschuss mit dem Thema Feuerwehrbedarfsplan. Die Gemeinde Bornhöved weist ein Defizit auf und es besteht Handlungsbedarf. Der Kreisbrandmeister, Herr Holger Gebauer, ist zur weiteren Erörterung freundlicherweise zur aktuellen Sitzung des Werkausschusses hinzugekommen.
Der Wehrführer erläutert den bisherigen Verlauf in der Sache und gibt die wesentlichen Inhalte der Beratungen der letzten Sitzung des Werkausschusses wider. Er gibt zudem einen Überblick über die Freiwillige Feuerwehr Bornhöved, z. B. Mitglieder- und Altersstruktur, Verfügbarkeit, Einsätze und deren Vielfalt sowie besondere Gefahrenpunkte.
Der Vorsitzende erteilt dem Kreisbrandmeister das Wort.
Der Kreisbrandmeister trägt vor:
Er ist positiv überrascht von Feuerwehrbedarfsplan; fast alle Punkte werden
grün ausgewiesen.
Die zukünftige Entwicklung der Gemeinde und damit der Bedarf der Feuerwehr sollten
unbedingt bedacht werden (mind. ca. 10 Jahre).
Allgemein ist weniger Tagesverfügbarkeit ein Problem für die Feuerwehren. Bornhöved
hat hier einen Vorteil wegen vieler jüngerer Mitglieder. Trotzdem werden insbesondere
Atemschutzgeräteträger in Zukunft weniger Verfügbar sein.
Es sollte möglichst mit dem ersten Einsatzfahrzeug der Bedarf größtenteils gedeckt
werden können.
Die Auflastung bzw. der Umbau von Fahrzeugen müsste geprüft werden.
Der technische Hilfeleistung-Satz ist 20 Jahre alt und nicht mehr auf dem Stand der
Technik. Aktuelle PKW/Fahrzeuge sind wesentlich stärker gebaut. Mit den derzeit im
Einsatz befindlichen Schere und Spreizer wird die Rettung von Menschen
erschwert.
Es wird empfohlen, den technische Hilfeleistung-Satz auf das Erstfahrzeug zu legen.
Ein Hubrettungsfahrzeug vorzuhalten ist empfehlenswert. Einige Gebäude erfordern dies.
Eine Kooperation mit der Gemeinde Trappenkamp zur Beschaffung eines
entsprechenden Fahrzeugs wird angeraten.
Die gemeinsame Bedienung des Fahrzeugs durch beide Wehren (Stichwort
Tagesverfügbarkeit) sollte angedacht werden.
Im weiteren Verlauf werden noch einige Anmerkungen angegeben und Fragen geklärt, u. a. unten stehende. Der Vorsitzende eröffnet hierzu die Aussprache für alle an der Sitzung teilnehmenden und Gästen der Feuerwehr.
Gab es bereits Probleme mit alten, nicht mehr zeitgemäßen Hilfeleistungssätzen?
Es gibt bereits mehrere Fälle in verschiedenen Wehren, bei denen veraltete
Technik zu Problemen führte.
Es sind erhebliche Unterschiede im Vergleich zu neueren Gerätschaften festzustellen.
Beispielswiese bieten neuere Geräte Kräfte bis 105 t anstelle der derzeitigen 65 t.
Es werden verschiedene Möglichkeiten besprochen, die von der Feuerwehr erreichten
Punktzahlen zu erhöhen.
Z. B. Auflastung, Umrüstung, verschiedene Fahrzeugkombinationen.
Da möglicherweise durch Auflastung mehr Punkte erreicht werden können, sollte dies
noch einmal geklärt werden.
Der Betriebsleiter der Kreisfeuerwehrzentrale kann hierzu möglicherweise Auskunft
geben. Ggf. muss dies vom Innenministerium bestätigt werden.
Das Fahrzeug muss in dieser Hinsicht begutachtet werden.
Die Gruppenkabine muss ausreichend groß sein.
Der Kreisbrandmeister empfiehlt, im Falle eines Fahrzeugtausches das kleinere Fahrzeug
zu tauschen.
Jährlich werden ca. drei Personen für den LKW-Führerschein ausgebildet.
Bei der derzeitigen Punktewertung ist Nachbarschaftshilfe bereits berücksichtigt.
Mit derzeit angedachten Umrüstungen können 195 von den geforderten 215 Punkten
erreicht werden.
Für eine Prüfung der aktuell im Einsatz befindlichen Fahrzeuge sowie Bewertung eines
eventuell möglichen Punktegewinns wird von der Wehr eine Bearbeitungszeit von
ca. zwei Wochen veranschlagt.
Der Hilfeleistungssatz sollte kurzfristig getauscht werden. Dieser kann auch auf einem
neuen Fahrzeug verbaut werden.
Aus dem Ausschuss werden noch folgende weitere Fragen gestellt bzw. Anmerkungen
gegeben.
Veränderungen im Ort (Gewerbe, neue Supermärkte etc.) müssen berücksichtigt werden.
Die Feuerwehr sollte hier für die Planung mit dem Ausschuss bzw. der
Gemeindevertretung in Kontakt treten, um Nachrüstungen zu vermeiden.
Der Feuerwehrbedarfsplan sollte auch mit möglichen zukünftigen Szenarien
probeweise berechnet werden.
Herr Krille als Bürgermeister der Gemeinde Trappenkamp wird um eine kurze Information
zur Planung der Gemeinde Trappenkamp gebeten.
In 2017 soll das Feuerwehrgebäude neu gebaut werden.
Für den Sommer 2017 ist die Anschaffung eines HLF 20 geplant.
Die Beschaffung der Drehleiter ist für 2018/2019 geplant.
Aktueller Vorschlag ist, dass die Gemeinde Trappenkamp sich mit 40% und die
Gemeinde Bornhöved sich mit 10% bis 15% an den Finanzierungskosten beteiligt.
Es wird das gemeinsame Gespräch mit dem Amtswehrführer gewünscht. Eine
gemeinsame Beschaffung als Unterzentrum Bornhöved/Trappenkamp wird begrüßt.
Der Kreisbrandmeister sieht Bedarf in beiden Gemeinden und hält eine Kooperation
deswegen für sehr sinnvoll; nicht nur monetär, sondern auch konzeptionell (Kooperation,
gemeinsame Ausbildung, Vorbereitung etc.)
Gute Erfahrungen wurden bereits mit einer Kooperation zwischen dem Amt Bramstedt-
Land und der Stadt Bad Bramstedt gemacht.
Es wird die Notwendigkeit für eine kurzfristige Lösung gesehen und gefragt, wie schnell
Überprüfungen der Fahrzeuge durchführbar sind.
Es wird übereinstimmend festgestellt, dass ein Gesamtkonzept benötigt wird.
Ein neuer Rettungssatz ist schwerer. Auch bei kurzfristiger Anschaffung
muss die Beladung geregelt sein.
Bis zum 30.9. eines jeden Jahres müssen Förderanträge für das Folgejahr beim Kreis
eingegangen sein.
Der Rettungssatz ist ebenfalls förderungswürdig. Der Kreisbrandmeister bietet an,
sich beim Kreis Segeberg wegen einer evtl. vorzeitigen Beschaffung anzufragen.
Allein für die Kooperation ist kein Punktezugewinn möglich. Diese hat keinen Einfluss
auf die Bewertung.
Die Gemeindevertretung müsste ggf. einen entsprechenden Grundsatzbeschluss
fassen, Verhandlungen mit der Gemeinde Trappenkamp zu treten. Es müsste ein
Vertrag geschlossen werden.
Nach Abschluss der Beratungen wird über folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt. Nach Abstimmung wird noch darauf hingewiesen, auch den Fall einer Verkleinerung der Gemeinde zu bedenken und auch möglicherweise andere eintretende negative Entwicklungen
Der Werkausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Beschluss zu fassen, den Bürgermeister zu beauftragen, Verhandlungen mit dem Bürgermeister der Gemeinde Trappenkamp hinsichtlich eines Kooperationsvertrages Hubrettungsfahrzeug Bornhöved/Trappenkamp aufzunehmen. Die Kooperation soll auch überörtliche, einsatztaktische und finanzielle Aspekte umfassen.
Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0