Amt Bornhöved
 

Auszug - Beschluss zu Schaden- und Kostenerhebung gemeindlicher Wege  

14. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee
TOP: Ö 10
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 02.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:18 Anlass: Sitzung
Raum: Alte Schule Stocksee, Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
Ort: Am Dorfplatz 4, 24326 Stocksee
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Hagemann berichtet wie folgt aus dem Bauausschuss und der Empfehlung für die Gemeindevertretung.

Die Gemeinde müsse langfristig Überlegungen anstellen, wie sie die vorhandenen außertlichen Gemeindewege instandhalten will bzw. muss. In den 60er Jahren wurden im Flurbereinigungsverfahren oder im „Grünen Plan des Landes Schleswig-Holstein“ Landesmittel für den Ausbau der landwirtschaftlichen Wege zur Verfügung gestellt. Nach dem heutigen Stand stellt das Land keine finanziellen Mittel für die Sanierung oder Ausbau der Wege zur Verfügung. Die Gemeinden und Anlieger müssen daher die anfallenden Kosten allein aufbringen. In den 60er Jahren waren 10 t Achslast als Grundlage für den Ausbau der landwirtschaftlichen Wege zugrunde gelegt worden. Die heutigen Maschinen liegen bei 40 t. Ein Ausbau/Neubau für 1 km landwirtschaftlichen Weges liegt ca. bei 1 Mio. Euro. Die Gemeinde Stocksee ist sich darüber im Klaren, dass die anfallenden Kosten die gemeindlichen Möglichkeiten weit überschreiten. Aus diesem Grunde müssen:

  1. die Zustände der einzelnen Wege erfasst und bewertet werden,
  2. Lösungsmöglichkeiten erörtert und gesucht werden,
  3. Kosten und Finanzierungen sind zu klären und
  4. mögliche Förderungen durch das Land/Kreis sind zu prüfen.

 

Diese Vorprüfungen können zum Beispiel durch das Amt Bornhöved oder ein Ingenieurbüro durchgeführt werden. Weitere Informationen können über den Wege-Zweckverband oder das Tiefbauamt des Kreises Segeberg eingeholt werden

 

 


Beschlussvorschlag: 

Die Gemeindevertretung beschließt, das Amt Bornhöved mit einer fachlichen Erfassung und Bewertung des baulichen Zustandes der Wirtschaftswege im Außenbereich zu beauftragen, Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten und Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen. Ggf. soll eine Sanierung in einzelnen Abschnitten erfolgen. Eine Begrenzung der Tonnenzahl bzw. ein Tempolimit sollen ggf. bei der Verkehrsaufsicht beantragt werden.  
 

 


Abstimmungsergebnisdafür:9 dagegen: 0Stimmenthaltung: 0