Amt Bornhöved
 

Auszug - Reparatur des Sportbodens der Mehrfeldsporthalle  

16. Sitzung der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved
TOP: Ö 11
Gremium: Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 18.09.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:05 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa OGS
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Sachverhalt:

 

Im Zusammenhang mit den Maßnahmen nach dem sog. „Konjunkturpaket II“ wurden auch Arbeiten am Dach der Mehrfeldsporthalle durchgeführt. Dabei ist bei der Erneuerung des Lichtbandes Regenwasser in größeren Mengen in die Mehrfeldsporthalle eingedrungen und hat zu Schäden an dem Holzboden geführt. Verantwortlich für den Schaden zeichnet unbestritten die mit der Ausführung der Dachdeckerarbeiten beauftragte Firma. Die Regulierung des Schadens wurde von vornherein durch den Haftpflichtversicherer der Dachdeckerfirma zugesichert.

 

Als Sofortmaßnahme wurde seinerzeit das stehende Wasser aufgenommen und für den Hohlraum unter dem Parkettboden eine Trocknung beauftragt. Das an den Stößen leicht aufgegangene Parkett hatte sich nach wenigen Tagen zunächst vollständig gelegt, so dass die Hoffnung bestand, dass das Parkett nicht ausgetauscht werden muss. Die weitere Rücktrocknung zeigte in dem betroffenen Bereich jedoch deutliche Fugenbildung und Aufschlüsselungen des gestauchten Materials sowohl zwischen den Fertigparkettelementen als auch in den Stabausbildungen innerhalb dieser.

 

Zur Festlegung des Schadensumfanges und der Schadensbeseitigungsmöglichkeiten wurde daraufhin die Herstellerfirma SPOMA Parkett- und Ausbau GmbH mit einer Begutachtung beauftragt. Die Firma SPOMA schlägt im Ergebnis vor, im vorderen Hallenbereich auf einer Länge von ca. 50 m² das Parkett zu erneuern und infolge dessen auch die Linierung in den Teilbereichen zu ergänzen. Diese Firma ist auch bereit, die Arbeiten zu einer Bruttoangebotssumme von 7.368,96 Euro auszuführen. Eventuelle Schäden an der Unterkonstruktion wurden nicht durch die Firma SPOMA untersucht, da diese nur durch das Öffnen des Bodens festgestellt werden können. Sollten bei einer Reparatur des Holzbodens Schäden an der Unterkonstruktion festgestellt werden, wäre die Versicherung ebenfalls einstandspflichtig. Eine Untersuchung der Unterkonstruktion zur Feststellung etwaiger Schäden lehnt die Versicherung nach Rücksprache mit dem Sachverständigen, Herrn Baade, jedoch aus Kostengründen ab. Es seien lt. Herrn Baade durch die vorgenommene Trocknung keine Schäden an der Unterkonstruktion mehr zu befürchten. Will der Schulverband etwaige Schäden an der Unterkonstruktion aber ausschließen, müsste er sich für die Reparatur des Holzbodens entscheiden.

 

Bei den verschiedenen Besprechungen wurde deutlich, dass eine Reparatur des Holzbodens nicht unproblematisch ist, weil hier eine Fläche des Holzbodens aus einem bestehenden Verband herausgetrennt wird.

 

Deswegen hat die Versicherung auch eine alternative Lösung des Schadens angeboten und zwar eine Abrechnung aufgrund des Kostenvoranschlags. Die Versicherung würde dann netto 6.192,40 Euro zahlen. Weitergehend bietet sie zur abschließenden Erledigung die Zahlung eines Gesamtbetrages von pauschal 6.500,00 Euro an. Damit wären dann aber alle Schäden abgegolten, auch etwaige Schäden an der Unterkonstruktion.

 

Um auszuschließen, dass eine Verletzungsgefahr von dem beschädigten Holzboden ausgeht, wurde nach Rücksprache mit der Schulverbandsvorsteherin, dem Bauausschussvorsitzenden und dem Finanzausschussvorsitzenden die Unfallkasse Nord um eine Beurteilung zur Nutzung des Sportbodens im Bereich des Wasserschadens gebeten. Diese Besichtigung hat am 26.07.2012 stattgefunden und ergeben, dass gegen die Nutzung des Sportbodens für den allgemeinen Schulsport keine grundsätzlichen Bedenken zu diesem Zeitpunkt bestehen.

 

Die Unfallkasse Nord gibt auf, dass die Bodenöffnung im Bereich des Wasserschadens instandzusetzen ist und die in Parkettstäben vorhandenen Risse zu versiegeln sind. Sollten sich größere Abstände zwischen den Parkettstäben bilden, bestehe Handlungsbedarf. Die Unfallkasse schlägt zur Vermeidung weiterer Schäden vor, eine Aufarbeitung spätestens bis 2013 vornehmen zu lassen, damit kein Wasser zwischen die Parkettstäbe eindringen kann.

 

Es ist nun zu entscheiden, ob der Schulverband die Reparatur des Holzbodens wünscht oder alternativ die angebotene Entschädigungszahlung der Haftpflichtversicherung annehmen will.


Beschluss:

 

Alternative II:

 

Der Schulverband nimmt zur abschließenden Erledigung des Schadens das Angebot der Haftpflichtversicherung zur Zahlung eines Gesamtbetrages von pauschal 6.500,00 Euro an.

 

Die Bodenöffnung im Bereich des Wasserschadens ist instand zu setzen und die in den Parkettstäben vorhandenen Risse sind zu versiegeln.


Abstimmungsergebnis   dafür: 16   dagegen: 0   Stimmenthaltungen: 0