Auszug - Sanierung der Beleuchtungskörper der Flutlichtanlage am Sportplatz
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Ausschussvorsitzende Herr Block erläutert das Erfordernis der Maßnahme anhand der Beschlussvorlage.
Auf Nachfrage von Herrn Jahn wird mitgeteilt, dass ein entsprechender Förderantrag auf Kreismittel bereits gestellt ist.
Auf Bitte von Herrn Schütte erläutert der Finanzausschussvorsitzende Barkow die weiteren Gründe für den erforderlichen 1. Nachtragshaushalt (u.a. Rückgang der Gewerbesteuer, Baumaßnahmen).
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Sanierung der Flutlichtanlage auf dem Sportplatz. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die erforderlichen Arbeiten nach erfolgtem Preisvergleich an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
Die Gemeindevertretung genehmigt bei dem Produktsachkonto 424010.0332000 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 8.000,00 EUR. Die Deckung der Mehrausgabe soll im Nachtragshaushalt sichergestellt werden.
Es ist zu klären, ob die Maßnahme aus Kreismitteln gefördert wird. Es ist auch zu klären, ob die gegenüber dem TVT ausgesprochene Förderzusage auf die Gemeinde übertragen werden kann. Aufgrund der Dringlichkeit wird die Durchführung nicht von dem Vorliegen einer Förderzusage abhängig gemacht. Es ist aber förderunschädlich, den vorzeitigen Maßnahmebeginn zu beantragen.
Abstimmungsergebnisdafür: 15dagegen: 0Stimmenthaltung: 0