Amt Bornhöved
 

Auszug - Errichtung und Besetzung eines nichtständigen Ausschusses für Ortsentwicklung  

17. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 6
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 21.07.2016 Status: öffentlich
Zeit: 19:33 - 20:57 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Sventana-Schule Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Vom Bürgermeister wird vorgetragen, dass wegen der anstehenden innerörtlichen Entwicklung beabsichtigt wird, einen nichtständigen Ausschuss einzurichten. Für diesen Ausschuss würden im Wesentlichen die gleichen Regelungen gelten, wie r die in der Hauptsatzung bezeichneten ständigen Ausschüsse (z. B. Öffentlichkeitsgebot, Ladungsfrist).

Sollte ein nichtständiger Ausschuss errichtet werden, wären durch die Gemeindevertretung jedoch einige Beschlüsse zu fassen (z. B. Name des Ausschusses, Aufgabengebiet, Zusammensetzung) und wird über folgende Anträge abgestimmt:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Errichtung eines nichtständigen Ausschusses.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 12 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

 

Der Ausschuss führt die Bezeichnung „Ausschuss für Ortsentwicklung“.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 12 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

 

Der Ausschuss hat die Aufgabe, Angelegenheiten die die Entwicklung des Ortes betreffen, vorzubereiten.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 12 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0

 

Anschließend entwickelt sich eine ausführliche Aussprache über die Zusammensetzung des Ausschusses in der folgende Vorschläge genannt werden:

 

Herr Schwarz.

a) 1 Mitglied aus jeder Fraktion der Gemeindevertretung (mit Vertreter/in) zzgl.

    Bürgermeister = 5 Mitglieder

 

Herr H.G. Kruse

b) 2 Mitglieder aus jeder Fraktion der Gemeindevertretung (mit Vertreter/in)

    = 8 Mitglieder

 

Herr Wundram

c) 1 Mitglied aus jeder Fraktion der Gemeindevertretung (mit Vertreter/in)

    = 4 Mitglieder

 

In der Diskussion zu den Vorschlägen wird angeführt, dass es möglich ist, dass Ausschusssitzungen zu unüblichen Zeiten erforderlich werden, weil z. B. Gespräche mit möglichen Investoren zu führen sind und deshalb ein kleinerer, flexibler Ausschuss vorteilhaft wäre. Ein größeres Gremium könnte auch eher Probleme bei der Beschlussfähigkeit haben als ein kleineres. Darüber hinaus können Ausschüsse, die aus einer geraden Mitgliederzahl bestehen, auch eher bei Abstimmungen in Patt-Situationen geraten als Ausschüsse die aus einer ungeraden Mitgliederzahl bestehen (deshalb setzen sich kommunale Gremien üblicherweise auch aus einer ungeraden Mitgliederzahl zusammen).

 

Nach der Diskussion wird über nachstehende Anträge abgestimmt.

 

Der Ausschuss für Ortsentwicklung besteht aus 2 Mitgliedern jeder Fraktion der Gemeindevertretung. Die Mitglieder haben jeweils eine Stellvertretung.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 4 dagegen: 5 Stimmenthaltung: 3

 

Der Ausschuss für Ortsentwicklung besteht aus 1 Mitglied jeder Fraktion der Gemeindevertretung und dem Bürgermeister. Die Mitglieder der Fraktionen haben jeweils eine Stellvertretung.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 4 dagegen: 5 Stimmenthaltung: 3

 

Der Ausschuss für Ortsentwicklung besteht aus 1 Mitglied jeder Fraktion der Gemeindevertretung. Die Mitglieder haben jeweils eine Stellvertretung.

 

Abstimmungsergebnis dafür: 3 dagegen: 7 Stimmenthaltung: 2

 

Nachdem von den bisher gestellten Anträgen keiner eine Mehrheit erhalten hat, wird über folgenden Antrag von Herrn Wundram abgestimmt:

 

Der Ausschuss für Ortsentwicklung besteht aus 1 Mitglied jeder Fraktion der Gemeindevertretung, dem Bauausschussvorsitzendem und dem Bürgermeister. Die Mitglieder der Fraktionen haben jeweils eine Stellvertretung.

 


 


Abstimmungsergebnis dafür: 3 dagegen: 8 Stimmenthaltung: 1

 

Weil alle durchgeführten Abstimmungen zu keinem Beschluss über die Zusammensetzung des Ausschusses geführt haben, wird die Angelegenheit auf die nächste Sitzung der Gemeindevertretung vertagt.