Auszug - Beschlüsse zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 für das Gebiet nordwestlich der ehemaligen Mülldeponie, nördlich der L 69 und nordöstlich des Ausbaus Paulsruh a) Abwägung eingegangener Anregungen und Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Herren Gert Jürgens und Hugo Jürgens erklären sich für befangen und verlassen den Sitzungssaal.
Herr Fischer übergibt Herrn Wessels vom Büro Prokom das Wort. Dieser gibt einen kurzen Überblick über den bisherigen Planungsablauf. Er berichtet, dass während der öffentlichen Auslegung und der Trägerbeteiligung keine Einwendungen oder Hinweise von Privaten gekommen sind und von drei Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben wurden. Diese sind mit Abwägungsvorschlägen in einer verteilten Vorlage aufgeführt. Diese werden von ihm verlesen und die Abwägungsvorschläge begründet. Er weist darauf hin, dass der Durchführungsvertrag abgeschlossen wurde und auch der Gestattungsvertrag wegen der anzulegenden Ausgleichfläche unterschrieben vorliegt.
Es wird alsdann wie folgt beschlossen:
Beschluss:
1. Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 wird gebilligt. Dem Vertragsabschuss wird zugestimmt.
2. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Damsdorf abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft. Die Stellungnahmen und das Ergebnis der Prüfungen ergeben sich aus der diesem Beschluss beigefügten Anlage „Abwägungsliste“. Die Amtsvorsteherin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3. Aufgrund des § 10 in Verbindung mit § 12 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschießt die Gemeindevertretung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 für das Gebiet nordwestlich der ehemaligen Mülldeponie, nördlich der L 69 und nordöstlich des Ausbaus Paulsruh bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
4. Die Begründung wird gebilligt.
5. Der Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und Zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Im Anschluss an die Abstimmung nehmen die Herren Gert und Hugo Jürgens wieder an der Sitzung teil.