Amt Bornhöved
 

Auszug - Finanzielle Auswirkungen einer Erweiterung des AWO-Familienzentrums Pusteblume um 3 Krippengruppen  

13. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Trappenkamp
TOP: Ö 6
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Trappenkamp Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 23.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:31 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Panoramazimmer Trappenkamp, Bürgerhaus
Ort: Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
VO/2016/499/10GV-1 Finanzielle Auswirkungen einer Erweiterung des AWO-Familienzentrums Pusteblume um 3 Krippengruppen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Verfasser:Torben ScharbowAktenzeichen:20-1 af
Federführend:20 Finanzen Bearbeiter/-in: Flick, Angela
 
Wortprotokoll

Herr Barkow erklärt, dass zu diesem Tagesordnungspunkt keine schriftliche Vorlage vorliegt, sondern lediglich eine mündliche Beratung erfolgt. Weiterhin erläutert er, dass sich mögliche Mehraufwendungen für den Haushalt hauptsächlich durch die laufenden Betriebsausgaben ergeben und nicht durch die Kosten der Baumaßnahme, welche den Haushalt lediglich in Höhe der jährlichen Abschreibungen belastet. Die geschätzten Baukosten von 920.000 EUR werden über 80 Jahre abgeschrieben (11.500 EUR p. a.). Demgegenüber stehen investive Zuschüsse des Kreises in Höhe von geschätzt 420.000 EUR, die ebenfalls über einen Zeitraum von 80 Jahren ertragswirksam aufgelöst werden (5.250 EUR p. a.). Die jährliche Haushaltsbelastung durch die Baumaßnahme beträgt demnach ca. 6.250 EUR. Es wird festgestellt, dass aufgrund der recht geringen, jährlichen Haushaltsbelastung gleich der Anbau von drei Krippengruppen erfolgen solle und nicht, wie zunächst angedacht, erst ein Anbau für zwei Krippengruppen und zu einem späteren Zeitpunkt ein weiterer Anbau. Die Summe der Nettobetriebskosten beläuft sich gemäß Kostenschätzung auf 273.250 EUR.

 

Es folgt anschließend eine Diskussion über einen alternativen Standort. Hiernach weist Herr Barkow nochmals darauf hin, dass die durch die Baukosten entstehenden Aufwendungen nicht für die Entscheidungsfindung ausschlaggebend sind. Weiterhin müsse bei einer alternativen Gebäudenutzung ein Träger für den Kindergarten gefunden werden. Lediglich die AWO-Kindertagesbetreuung zeigte sich bei einer durchgeführten Umfrage bereit, die Betreuung von drei weiteren Gruppen durch den Anbau an das bestehende Gebäude sicherzustellen. Nach neuesten Erkenntnissen gäbe es einen weiteren Träger, der sich bereit erklärt, die Trägerschaft eines neu eingerichteten Kindergartens zu übernehmen.