Auszug - Wahl der/des Vorsitzenden des Bauausschusses und dessen/deren Stellvertretung
|
Wortprotokoll Abstimmungsergebnis |
Gemäß § 12 Abs. 7 GkZ i.V.m. § 46 Abs. 5 i. V. m. § 40 Abs. 2 GO erfolgt die Wahl des Vorsitzenden des Bauausschusses durch Handzeichen.
Vorsitzende/r Herr Stefan Bein
Abstimmungsergebnis dafür: 20 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
Gemäß § 12 Abs. 7 GkZ i.V.m. § 46 Abs. 5 i. V. m. § 40 Abs. 2 GO erfolgt die Wahl des Stellvertreters des Vorsitzenden des Bauausschusses durch Handzeichen.
Stellvertreter Herr Jörg Engelmann
Abstimmungsergebnis dafür: 20 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0