Amt Bornhöved
 

Auszug - Beschilderung der Wanderwege Naturpark Holst. Schweiz  

25. Sitzung des Sozialausschusses der Gemeinde Bornhöved
TOP: Ö 8
Gremium: Sozialausschuss der Gemeinde Bornhöved Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 29.08.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Amt, Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
Ort: Lindenstraße 5, 24619 Bornhöved
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Sachverhalt:

 

Ein attraktives Wanderwegenetz trägt wesentlich dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit der Region zu sichern und weiter auszubauen. Um die Wanderwege im gesamten Naturpark Holsteinische Schweiz zu optimieren, wurde Dank der Mithilfe vieler Akteure des Naturparks ein Konzept entwickelt.

Bei der Umsetzung des Projektes werden die Wege in einer modernen und einheitlichen Weise an Knotenpunkten ausgeschildert und unterwegs mit Farben markiert- das reduziert die Instandsetzungskosten.

Wandertafeln informieren die Wanderer über die Wege in der Region.

 

Für das Jahr 2013 sollen für die Gemeinden im Kreis Segeberg Fördermittel über die AktivRegion Holsteins Herz und die Förderfonds der Metropolregion Hamburg akquiriert werden. Die Förderfonds der Metropolregion Hamburg setzen eine kommunale Trägerschaft des Projektes voraus. Nach Änderung der Richtlinie zur Förderung von Naturparken für das Jahr 2012 darf die Gemeinde nun selbst Träger der Maßnahme sein und muss den Antrag über den Naturparkverein einreichen.

Die jeweiligen Gesamtkosten der Gemeinden müssen vorfinanziert werden.

 

Die Förderer setzen eine Bindungsfrist für 12 Jahre voraus. Um die Qualität zu sichern, muss ein verbindliches Kontroll- und Instandsetzungskonzept mit allen beteiligten Gemeinden vereinbart werden, das in der Anlage für die Gemeinde Bornhöved dargestellt ist.


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Bornhöved beschließt, sich an dem Wanderwegekonzept des Naturparks auf ihrem Gemeindegebiet mit dem Rundweg Schwentinequelle (3,6 km) zu beteiligen.

 

Die Gemeinde verpflichtet sich zur Einhaltung eines Pflegekonzeptes (Bindungsfrist 12 Jahre) in Zusammenarbeit mit dem Naturparkverein (Koordination), einer jährlichen Kontrolle der Beschilderung und einer notwendigen Reparatur und Ersatz der Beschilderung.

Die Gemeinde wird dieses durch ehrenamtliche Kontrolleure gewährleisten.


Abstimmungsergebnis   dafür: 0   dagegen: 6   Stimmenthaltungen: 1