Amt Bornhöved
 

Auszug - Aufhebung / Änderung des Beschlusses vom 30.11.2015 zu der Sanierung der innenliegenden Dacheinläufe und der Glaskuppeln in der Pausenhalle des Gebäudes I  

13. Sitzung der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved
TOP: Ö 11
Gremium: Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Sventana Bornhöved Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 21.04.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sventana-Schule, Bornhöved
Ort: Jahnweg 6, 24619 Bornhöved
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Aufgrund der wiederholt aufgetretenen Schäden an den Dacheinläufen und Lichtkuppen in der Pausenhalle des Gebäudes I ist die Sanierung schon im Jahr 2011 und dann erneut ab Mai 2015 thematisiert worden.

Die Schulverbandsmitglieder haben eine Tischvorlage erhalten, die eine andere Lösung als die in der Sitzung am 30.11.2015 beschlossen empfiehlt.

 

Frau Scheel bemängelt, dass

  1. der für diese Angelegenheit zuständige Bauausschuss nicht entsprechend getagt hat,
  2. der von Herrn Schwarz genannte Arbeitskreis keine Handlungsbefugnis habe und
  3. die evtl. energetische Sanierung nicht geprüft sei.

 

Frau Roßmann fügt an, dass der Ingenieur sein Angebot zurückgezogen hätte, weil ihm von der Verwaltung keine Unterlagen zur Verfügung gestellt worden seien.

Die Damen Dr. Klüver, Roßmann und Scheel stellen fest, dass die Kosten für einen ggfls. zu schließenden Wartungsvertrag nicht bekannt sind.

 

Die Herren Bein, Engelmann, Hamann und Schwarz begründen die Vorgehensweise mit

  1. bereits vorliegenden Prüfergebnissen bezüglich eines Satteldaches aus Vorjahren,
  2. der Dringlichkeit der Schadensbegrenzung insbesondere um den Versicherungsschutz zu wahren und
  3. Kostengründen.

Es ist mit Kosten von ca. 15.000,00 Euro zu rechnen.


Beschluss

 

Der Schulverband Sventana Bornhöved hebt den Beschluss vom 30.11.2015 auf und beschließt die Lösungsvariante 3 der Beschlussvorlage Nr. VO/2015/097/09SV vom 05.05.2015 in Auftrag zu geben.

Der Schulverbandsvorsteher wird ermächtigt, die hierfür erforderlichen Aufträge an den wirtschaftlichsten und günstigsten Anbieter zu vergeben.


Abstimmungsergebnis dafür:  15 dagegen: 3 Stimmenthaltung: 2