Amt Bornhöved
 

Auszug - Prüfung der Eröffnungsbilanz 2011  

3. Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Tarbek
TOP: Ö 4
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Tarbek Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 11.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:06 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Tarbek
Ort: Dörpplatz 1a, 24619 Tarbek
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Eglinski hat zu diesem Tagesordnungspunkt eine Power-Point-Präsentation vorbereitet. Sie erläutert das 3-Komponenten-Modell und zeigt noch einmal den Unterschied zwischen der Finanz- und der Ergebnisrechnung auf. Die Basis hierfür stellt in jedem Jahr die Eröffnungsbilanz dar. Für das Jahr 2011 besteht die Besonderheit, dass diese Bilanz die allererste Bilanz für die Gemeinde Tarbek darstellt. Das bedeutet, dass alle Basisdaten, nämlich das Anlagevermögen, das Umlagevermögen, die Sonderposten, Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie die aktive und die passive Rechnungsabgrenzung erst einmal ermittelt werden müssen. Daher haben uns die ersten Wege ins Archiv geführt.

 

Durch die Gemeindehaushaltsordnung Doppik ist vorgeschrieben, dass die Basis für die Ermittlung des Vermögens sowie dessen Finanzierung den tatsächlichen Werten entsprechen muss. Nur in geringen Ausnahmefällen darf anstelle der Anschaffungs- oder Herstellungskosten ein Ersatzwert verwendet werden.

 

Das Anlagevermögen besteht im Wesentlichen aus Grundstücken, Gebäuden und der Infrastruktur sowie den Finanzanlagen. Das Umlaufvermögen enthält vor allem die Forderungen und die liquiden Mittel. Liquide Mittel hat die Gemeinde Tarbek nicht, jedoch eine Forderung gegenüber dem Amt, da es eine einheitliche Amtskasse gibt.

 

Weitere Forderungen sind z. B. Steuerforderungen oder Forderungen aus der Bereitstellung von Dienstleistungen. Diese müssen ein realistisches Bild der Vermögenslage darstellen, ggf. hat hier eine Wertberichtigung zu erfolgen, z. B. bei Insolvenzen oder anderen uneinbringlichen Forderungen.

 

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind hier Gelder an Dritte zu nennen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Zahlung der Amtsumlage und der Schulverbandsumlage. Anlage- und Umlaufvermögen sowie die aktive Rechnungsabgrenzung stellen die Mittelverwendung auf der Aktivseite der Bilanz dar.

 

Die Passivseite der Bilanz stellt im Wesentlichen die Mittelherkunft über das Vermögen dar. Hier sind z. B. die Sonderposten, also Beiträge, Zuschüsse und Zuweisungen zu nennen. Eine weitere Mittelherkunft sind erhaltene Steuern und Kredite. Ebenfalls auf der Passivseite sind die Verbindlichkeiten zu finden, die von einfachen zu begleichenden Rechnungen bis hin zur Rückzahlung von Krediten reichen. Die Passivseite der Bilanz erhält außerdem das Eigenkapital.

 

Das Eigenkapital ist eine rechnerische Größe, die sich aus der allgemeinen Rücklage, der Sonderrücklage und der Ergebnisrücklage ergibt. Da die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 die erste Bilanz überhaupt darstellt, entfällt hier der vorgetragene Jahresüberschuss bzw. der Jahresfehlbetrag. Für die erste Eröffnungsbilanz ist außerdem vorgeschrieben, dass die Ergebnisrücklage 15 % der allgemeinen Rücklage darstellt. Für die Berechnung der einzelnen Positionen des Eigenkapitals wird von der Bilanzsumme der Betrag der Verbindlichkeiten, der Rückstellung und der Sonderposten sowie der Sonderrücklage in Abzug gebracht. Dieser bereinigte Wert stellt die 115 % für die allgemeine und die Ergebnisrücklage dar. 15 % für die Ergebnisrücklage ist für die erste Eröffnungsbilanz ein festgelegter Wert, der in den Folgebilanzen je nach Wahl zwischen 10 und 25 % betragen kann.

 

Im Anschluss an die Vorstellung von Frau Eglinski werden einige Fragen gestellt. Diese werden wie folgt beantwortet:

 

Die Position „Gehweg Achtern Barg“ enthält den Gehweg an der Dorfstraße, der Richtung Achtern Barg führt. Nach abschließender Klärung der Eigentumsverhältnisse der Brücke über K52 wurde die Brücke der Erfassung in der Anlagenbuchhaltung wieder entnommen. Dabei wurde übersehen, dass auch die Leitplanken ebenfalls nicht der Gemeinde Tarbek gehören, diese sind vor Beschluss der Eröffnungsbilanz aus dem Anlagenachweis zu entfernen. Das Anlagegut Nr. 13 "Findling 800-Jahr-Feier“ ist umzubenennen in „Findling 700-Jahr-Feier“. Eine weitere Frage war die Wertfestsetzung für den Gedenkstein zur Erhebung Schleswig-Holstein aus dem Jahre 1898, die vor Ort nicht beantwortet werden konnte.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Der Gedenkstein zur 700-Jahr-Feier war eine Spende mit Gravur. Hier ist ein Wert von 500 EUR festgesetzt worden. Dieser Wert ist in gleicher Höhe passiviert, also der entsprechende Zuschuss gebucht worden. Der Gedenkstein zur Erhebung Schleswig-Holsteins 1898 ist in Anlehnung an den Findling mit dem gleichen Wert bedacht worden. Da dieser lt. Aussage im Finanzausschuss bereits über 100 Jahre alt ist, ist der Wert auf den Restwert von einem Euro zu ändern.

 

Im weiteren Verlauf des Gesprächs wird noch mal auf die Unterschiede zwischen der kameralen und der doppischen Haushaltsführung hingewiesen. Mittlerweile sind diese Unterschiede nicht mehr gravierend. Das liegt daran, dass auch die Verwaltungen, die noch die Kameralistik ausüben, verpflichtet sind, entsprechende Anlagenachweise zu führen und dementsprechend das Vermögen zu bewerten. Nachdem alle Eröffnungsbilanzen fertiggestellt und beschlossen wurden, können die Jahresabschlüsse für die Jahre 2011 bis 2013 durchgeführt werden. Diese können für diese Jahre nur gemeinsam durchgeführt werden, danach ist es auch für einzelne Gemeinden möglich, da sich die rechtliche Grundlage für die Zinsdarstellung geändert hat. Die Zinsen werden dann grundsätzlich beim Amt als Gewinn oder Verlust geführt und nicht mehr bei den einzelnen Gemeinden abgebildet. Es wird darauf hingewiesen, dass zusätzlich zu den Arbeiten für die Eröffnungsbilanz auch die laufenden Buchungen, also Neubeschaffungen und Abgänge bearbeitet wurden, so dass die Erstellung der Jahresabschlüsse zügiger zu vollziehen ist. Bei dem Grund und Boden, der nicht über Anschaffungskosten bewertet wurde und somit ersatzbewertet werden musste, handelt es sich im Wesentlichen um im historischen Eigentum der Gemeinde Tarbek stehende Grundstücke oder solche, die durch eine Flurbereinigung in das Eigentum gelangt sind. Frau Eglinski weist darauf hin, dass in Zukunft über die Auflösung der Beiträge für die Wasserversorgung nachgedacht werden muss. Die Beiträge sind vor Einführung der Doppik in der Kalkulation als nicht aufzulösend erfasst worden. Spätestens, wenn man in eine negative Verzinsung gerät, sollte ein Beschluss zur Auflösung der Beiträge erfolgen. Der Finanzausschuss weist darauf hin, dass es noch zwei unbebaute Grundstücke gibt, für die noch kein Anschlussbeitrag für die Hausanschlüsse gezahlt wurde. Dies liegt in einer Vereinbarung aus dem Jahr 1999 oder 2000 begründet, in welcher festgehalten wurde, dass der Anschlussbeitrag erst mit Bebauung der Grundstücke gezahlt werden soll. Eine Forderung ist hier zum Zeitpunkt der Eröffnungsbilanz jedoch nicht entstanden. Vielmehr entsteht die Forderung erst mit der Bebauung der Grundstücke


 


Beschluss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Eröffnungsbilanz 2011 mit den vorgenannten Änderungen zu beschließen.


Abstimmungsergebnis dafür: 3 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0